Dresdner Augustusbrücke wird autofreies Areal für Flaneure

16.02.2017, 11:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht für Instandsetzung an der historischen Elbbrücke im Stadtzentrum

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen zur Beseitigung der durch das Hochwasserereignis 2013 entstandenen Schäden an der Dresdner Augustusbrücke abgeschlossen.

Die Brücke verbindet in zentraler Lage das Neustädter und das Altstädter Elbufer in der sächsischen Landeshauptstadt miteinander. An das Altstädter Widerlager schließen sich die Brühlsche Terrasse, der Schloßplatz, der Bereich um die Hofkirche und der Theaterplatz vor der Semperoper sowie die Sophienstraße an, die am Theaterplatz vorbei zum Zwinger führt. Auf der Neustädter Seite schließen sich Neustädter Markt und die als Fußgängerzone gestaltete Hauptstraße an. Die sich an das Neustädter Widerlager anschließende Treppenanlage unterstrom der Neustädter Rampe wird von der Sanierungsmaßnahme mit umfasst.

Gemäß einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2014 wird die Brücke nach der Sanierung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Lediglich die Nutzung durch den ÖPNV und durch Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge bleibt erhalten.

Dresden erhält damit nach Abschluss der Brückensanierung eine nur noch von wenigen Straßenquerungen unterbrochene Flanierstrecke, die vom Hauptbahnhof in der Altstadt über die Elbe hinweg bis zum Neustädter Albertplatz reicht.

Die Straßenbahnanlagen auf der Brücke einschließlich der Fahrleitungsanlagen werden erneuert. Die Gleistrasse bleibt in Mittellage auf der Brücke, der Achsabstand der Gleise wird jedoch auf drei Meter erweitert. Die Trassierung der Straßenbahn erfolgt für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Der noch zulässige Kraftfahrzeugverkehr nutzt den Gleisbereich mit.

Die Radfahrer werden auf der Fahrbahn geführt. Durch die Verwendung von speziell geglättetem Natursteingroßpflaster im Bereich der für die Radfahrer vorgesehenen Verkehrsräume
werden der Fahrkomfort und die Verkehrsqualität für diese Verkehrsteilnehmer verbessert. Zugleich soll der rechtswidrigen Nutzung der beiden stark von Fußgängern frequentierten Gehwege durch den Radverkehr entgegengewirkt werden.

Zur Kompensation der durch die Instandsetzung der Augustusbrücke bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.

Als Ausgleichsmaßnahmen vor der eigentlichen Brückensanierung sind das Anbringen von Nistkästen und künstlichen Fledermausquartieren vorgesehen.

Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind die Wiederherstellung der baubedingt beanspruchten Boden- und Grünlandflächen, das Wiederherstellen von Fledermausquartieren an der Augustusbrücke sowie Anbringen von Nisthilfen für Haussperlinge nach Beendigung der Bauarbeiten.

Der festgestellte Plan „ Instandsetzung der Augustusbrücke“ wird für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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