Landesdirektion Sachsen gibt den Doppelhaushalt 2017/2018 der Landeshauptstadt Dresden zum Vollzug frei

17.02.2017, 10:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit Bescheid vom 16. Februar 2017 hat die Landesdirektion Sachsen die Doppelhaushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2017 und 2018 zum Vollzug freigegeben. Der Stadtrat hatte diese mit dem Doppelhaushaltsplan am 24. November 2016 beschlossen.

Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 1,6 Milliarden Euro. Allein für Baumaßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von ca. 176 Millionen Euro vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt dabei weiterhin beim Schulhausbau. Im Haushaltsjahr 2018 erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts nur geringfügig. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen steigen hingegen deutlich, um ca. 45 Millionen Euro, auf rund 220 Millionen Euro. Zudem können die in den Vorjahren eingeplanten, aber nicht benötigten Haushaltsmittel für Investitionen verwendet werden.

Die Landeshauptstadt Dresden hält an ihrem Verschuldungsverbot fest. Sie wird in beiden Haushaltsjahren keine Kredite aufnehmen. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, muss die Landeshauptstadt Dresden in beiden Haushaltsjahren auf ihre Rücklagen zugreifen. Hier kommen der Stadt die positiven Jahresabschlüsse der Vorjahre zugute.

Die Landesdirektion Sachsen schätzt ein, dass die Stadt Mittel zur anteiligen Finanzierung von Investitionen erwirtschaftet, nicht aber die Mittel zur Finanzierung sämtlicher geplanter Ausgaben. Folglich ist die Stadt bei Umsetzung ihres Finanz- und Investitionsprogrammes spätestens ab 2019 auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen. Dies ist ein deutliches Zeichen einer eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die Landesdirektion Sachsen hat daher die Stadt Dresden beauflagt, den Finanzplan spätestens im Laufe des Jahres 2018 fortzuschreiben. Damit soll erreicht werden, dass die Stadt am Ende eines jeden Haushaltsjahres ihre Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellt. Darüber hinaus sollte für unvorhersehbare und unvermeidbare Ausgaben ein angemessener Bestand an frei verfügbaren liquiden Mitteln vorgehalten werden.

Angesichts der bestehenden latenten Haushaltsrisiken wurde der Landeshauptstadt Dresden das Festhalten an einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft nahegelegt.

Haushaltsrisiken bestehen insbesondere aus übernommenen Ausfallbürgschaften sowie der Entwicklung der Kreditverschuldung städtischer Unternehmen. Weitere Risiken bergen die Entwicklung der Erträge aus den Schlüsselzuweisungen des Freistaates Sachsen sowie die Entwicklung der Ausgaben im Sozialbereich.


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