Ammelshain wird vom Durchgangsverkehr entlastet

02.03.2017, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellung für südöstliche Teilortsumgehung ab

Die Landesdirektion Sachsen hat die Planfeststellung für den Neubau der Kreisstraße K 8364 - Teilortsumgehung Ammelshain - abgeschlossen. Träger des Vorhabens ist der Straßenbaulastträger der Kreisstraße, der Landkreis Leipzig.

Die K 8364 stellt eine zwischengemeindliche Verbindung dar. Sie führt zur Zeit noch im Ortsteil Ammelshain über die Altenhainer Straße. Nahezu 30 Prozent des Verkehrs stellt Schwerlastverkehr dar, der von und zum Steinbruch Klengelsberg fährt und unzumutbare Schadstoffimmissionen für die Anwohner verursacht. Zudem ist die Altenhainer Straße für eine flüssige und sichere Abwicklung des Verkehrs nicht geeignet. Im Begegnungsfall zweier Lastkraftwagen ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich. Für die Fußgänger stehen nur unzureichend Gehwege bereit.

Zur Gewährleistung einer verkehrssicheren und leichteren Abwicklung der Verkehre ist der Neubau der südöstliche Teilortsumgehung Ammelshain notwendig; er beendet die unbefriedigende Verkehrssituation in der Altenhainer Straße. Der Neubau beginnt an der S 45 zwischen der Anschlussstelle Klinga und dem Ortseingang Ammelshain, führt nach Osten über die landwirtschaftlichen Flächen und bindet im Norden nach Querung der Bahnlinie Beucha - Trebsen mit einem neuen Bahnübergang wieder in die bestehende K 8364 ein. Das Straßenbauvorhaben hat eine Länge von 1.336 Metern.

Der Neubau berücksichtigt die Lage der Straße in Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Naunhof mit Maßnahmen nach den einschlägigen Richtlinien. Das anfallende Niederschlagswasser wird in weiten Teilen der Strecke über Bordrinnen oder Schlitzrinnen und einen Regenwasserkanal abgeleitet, um das Grundwasser nicht zu beeinträchtigen. Zur Reinigung, Rückhaltung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers wird ein Absetz- und Sickerbecken errichtet, dessen Speicherkapazität für alle Hochwassergefahren ausreichend ist.

Auch das auf einer Strecke von ca. 300 Metern betroffene Überschwemmungsgebiet nach dem Risikomanagementplan der Städte Naunhof und Brandis erfährt durch die Neuversiegelung keine Verschlechterung, da die Straße für das Wasser durchlässig gestaltet ist und in ausreichendem Maße neue Retentionsflächen geschaffen werden.

Nach Bauabschluss wird die Altenhainer Straße innerorts auf einer Länge von 558 Metern zur kommunalen Straße abgestuft. Außerhalb der Ortslage ist eine Umstufung auf einer Länge von 453 Metern zum Waldweg vorgesehen. Ein Geh- und Radweg wird mit der K 8364 neu verbunden. Am Ortsausgang, im Bereich der Zufahrt zum Umwelt- und Tauchsportzentrum, wird eine Wendestelle errichtet.

Das Straßenbauvorhaben hat Eingriffe in Natur und Landschaft zur Folge. Diese werden durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Auch den Beeinträchtigungen von Amphibien, Reptilien, Kleintieren und dem Fischotter wird durch den Einbau von Tunneln und Leiteinrichtungen Rechnung getragen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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