60 Jahre Gleichberechtigungsgesetz
02.05.2017, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Petra Köpping: „Sachsen stärkt Frauen per Gesetz“
(Dresden, 2. Mai) Am 3. Mai 1957 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“, das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz. Damit wurde die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau in Bundesrecht umgesetzt.
Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Dieses Gesetz war ein erster bedeutender Schritt in Richtung Gleichberechtigung, dem noch viele weitere folgten und auch weiterhin folgen müssen. In Sachsen nehmen wir dies mit der Entwicklung des Frauenfördergesetzes zu einem modernen Gleichstellungsgesetz in Angriff. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus dem Gleichstellungsbereich wurde die Fortschreibung durchgeführt. Noch in diesem Jahr wird der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Geschäftsgang gehen. Ziel des Gesetzes ist eine starke Förderung von Frauen in Sachsen, beispielsweise durch die Aufwertung der Gleichstellungs-und Frauenbeauftragten.“
Mit dem Transparenzgesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sowie die Einführung der Frauenquote wurden auch auf Bundesebene Maßnahmen umgesetzt, die die Gleichberechtigung von Männern und Frauen verwirklichen.
„Im Rückblick auf die vergangenen 60 Jahre - seit der Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes - wurde schon viel erreicht. Es gibt allerdings auch gesellschaftliche Kräfte, die sich einen Rückschritt wünschen. Mir ist es wichtig, dafür einzustehen, dass wir die gute Entwicklung hin zu einer echten Gleichberechtigung und zu gleichen Chancen für alle Menschen, die bei uns leben, verteidigen und weiter voran bringen“, sagt Petra Köpping abschließend.