Mehr Zeit zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016!
16.05.2017, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Abgabefrist für papierlos mit elektronischem Zertifikat übermittelte Steuererklärungen verlängert sich vom 31. Mai 2017 auf den 31. Juli 2017
In diesem Jahr sparen Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, die sich online registrieren lassen und ihre Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, nicht nur Aufwand und Porto. Sie erhalten zudem auch noch zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung.
„Mit der Verlängerung der Abgabefrist soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, sich online zu registrieren und damit alle Vorteile der elektronischen Steuererklärung zu nutzen“, teilte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland mit.
Zwei Drittel der Steuererklärungen in Sachsen wurden im letzten Jahr bereits elektronisch an die Finanzämter übermittelt, Tendenz weiter steigend.
Auch die Möglichkeit des elektronischen Belegabrufs (vorausgefüllte Steuererklärung) wird von den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen bereits rege genutzt. So haben sich bis heute 330.000 Steuerpflichtige für den Belegabruf angemeldet.
„Die elektronische Steuererklärung kommt allen Beteiligten zugute“, so der Minister weiter. „Die Bürger erhalten einen sicheren und komfortablen Onlinezugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten.“
Bei Abgabe einer nicht mit elektronischer Unterschrift übermittelten Steuererklärung gilt weiterhin die gesetzliche Abgabefrist zum 31. Mai 2017. Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Frist auch weiterhin erst am 31. Dezember 2017.
Tipps zur elektronischen Abgabe
Für die ausschließlich elektronische Abgabe der Steuererklärung ist eine einmalige Registrierung notwendig. Daraufhin erhalten Sie einen sicheren und papierlosen Zugang zu Ihrem Finanzamt. Zusätzlich erhalten Sie mit der Registrierung die Möglichkeit, sich für den elektronischen Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) anzumelden.
Mit dem elektronischen Belegabruf können Ihre elektronisch bereitgestellten Informationen direkt in die Steuererklärung übernommen werden.
Die ausgefüllte Steuererklärung wird auf elektronischem Wege und aufgrund der vorherigen Registrierung – sogar ohne Ausdruck und Unterschrift – an das Finanzamt gesendet. Belege müssen nur dann eingereicht werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen finden Sie im sächsischen Steuerportal unter http://www.steuern.sachsen.de/11877.html und unter https://www.elster.de/.