Sachsen fördert barrierearme Umbauten von Wohnungen und Häusern
16.05.2017, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bauminister Ulbig: „Körperlich beeinträchtigte Menschen sollen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben können“
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können sich den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses künftig mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat fördern lassen. Rollstuhlfahrer bekommen für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro. Das Kabinett hat heute in Dresden mit einer Richtlinie zur Wohnraumanpassung eine entsprechende Regelung beschlossen. Sie tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Innenminister Markus Ulbig: „Mit der aktuellen Richtlinie wollen wir Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, trotz eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen auch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Für eine Wohnraumförderung nach Maß haben wir die Situation im Freistaat in einer Studie analysieren lassen. Am Ergebnis richten wir uns aus.“
Die neue Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen. Bezuschusst werden 80 Prozent der förder-fähigen Umbaukosten, zum Beispiel Anpassungen in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen. Der Grund der Mobilitätseinschränkung ist dabei unerheblich, wichtig ist jedoch die voraussichtliche Dauerhaftigkeit. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, sollen drei unabhänige Beratungs-stellen ermitteln. Sie werden in Dresden, Leipzig und Chemnitz installiert. Notwendige Förderanträge können anschließend bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Für diese Fördermaßnahme stehen bis 2019 insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung.
Eine weitere Regelung für Umbauten zu seniorengerechtem Wohnen ist noch für das Jahr 2017 geplant. Diese Richtlinie wird an Vermieter adressiert sein. Hierfür sind noch einmal bis 2019 jährlich zwölf Millionen Euro eingeplant. Die Veränderungen - gerade in der Wohnsituation von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - hat eine aktuelle Studie im Auftrag des Innen-ministeriums analysiert. Den Ergebnissen dieser Entwicklung trägt auch die neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung Rechnung.
Sachsen passt die Förderlandschaft im Wohnungssektor schrittweise den sich ändernden Bedingungen an. So wird die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder Wohneigentum bereits mit den Richtlinien „Familienwohnen“ und „Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum“ über Zuschüsse oder zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Für die Förderprogramme stehen im Doppelhaushalt 2017/2018 insgesamt 165 Mio Euro bereit. Diese werden durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert.