Integrationsministerin Köpping informiert heute über den Spracherwerb für zugewanderte Menschen im Plenum des Sächsischen Landtages

17.05.2017, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Integrationsministerin Köpping „Angebote zum Spracherwerb haben sich verbessert“

(Dresden, den 17. Mai) Für die Integration der Menschen, die aus anderen Ländern nach Sachsen gekommen sind, ist der Erwerb der deutschen Sprache elementar. Um sich in unserer Gesellschaft zurecht zu finden und einzuleben, um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können und sich aktiv einzubringen, ist die Fähigkeit zur Kommunikation Voraussetzung.

Die sächsische Integrationsministerin Petra Köpping wird heute im Rahmen der Plenarsitzung im Sächsischen Landtag über den aktuellen Stand der Spracherwerbsangebote informieren.

„Zunächst ist es mir ganz wichtig zu sagen, dass sich die Angebote zum Spracherwerb in den vergangenen Monaten signifikant verbessert haben. Sowohl was die Angebote des Bundes als auch des Freistaates Sachsen betrifft, ist viel passiert. Ich denke hierbei nur an unser eigenes Landessprachprogramm mit den Alphabetisierungskursen sowie den Kursen ‚Deutsch sofort‘ und ‚Deutsch qualifiziert‘.

Ende August 2016 fanden in Chemnitz die ersten Kurse ‚Deutsch sofort‘ statt. Mit diesem Start haben in Sachsen 380 Sprachkurse des Landessprachprogramms mit etwa 8.340 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden, ein sehr erfolgreiches Förderangebot, welches einen wichtigen Grundstein zu einer gelingenden Integration legen kann.“

Auf Bundesebene, im Aufenthaltsgesetz verankert, gibt es das Angebot der Integrationskurse sowie der berufsbezogenen Sprachkurse. Weiterhin werden vom Bund bis Ende 2017 (letzter Beginn zum 31.12.2017 möglich) die ESF-BAMF berufsbezogenen Sprachförderkurse gefördert.

Im KURSNET werden derzeit eine Vielzahl von Angeboten, vornehmlich des Bundes, eingetragen und somit sichtbar gemacht. Beim KURSNET handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Plattform zur Recherche von Sprachangeboten und weiteren Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit.
KURSNET (http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungssuchende/migrationshintergrund.do) bietet für Arbeitsverwaltung, Beratungsstellen und weiteren Akteuren die Möglichkeit der individuellen Steuerung. Um den Integrationsprozess, abhängig von der persönlichen asyl- oder aufenthaltrechtlichen Situation optimal gestalten zu können.

„Wir haben auch im Bereich der Landessprachkurse die Kursträger verpflichtet, alle angebotenen Landessprachkurse in das KURSNET einzutragen. Damit nutzen wir das, was schon besteht und wirkt – und ergänzen es durch unsere eigenen sächsischen Angebote,“ so die Ministerin abschließend.

Übersicht über die Angebote des Freistaates Sachsen zum Spracherwerb:

Wegweiserkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen

• Laufzeit noch bis Mitte 2017, ab Juli Förderung durch den Bund (dann „Erstorientierungskurse“)
• 375 Kurse mit 6715 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt
• Einwöchiger Kurs mit Sprach- und Wertevermittlung

Landessprachprogramm

–Förderung von BAMF- zugelassene Sprachkursträgern über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“, Teil 3 zur Durchführung von Landessprachkursen
–Zugang zu Landessprachkursen haben alle Zugewanderten, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, in die Kommunen zugewiesen sind und nicht mit einem Arbeitsverbot belegt sind

– Alphabetisierungskurse

• Einstiegskurs, niedrigschwelliges Angebot

–Deutsch sofort

• Einstiegskurs, niedrigschwelliges Angebot

–Deutsch qualifiziert

• Ziel Sprachniveau B1, um den Zugang zu weiterführenden Qualifikationsmaßnahmen bzw. zu Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

• Die Förderung der Sprachkurse „Deutsch qualifiziert“ wird ab dem 01.05.2017 bis zum 31.12.2017 ausgesetzt, um die Träger anzuhalten, bis Ende 2017 ESF-BAMF- Fördermittel zu nutzen.

Hinweis: Die genannten Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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