Jahrestag: Treuhandgesetz vor 27 Jahren am 17.Juni 1990 beschlossen

15.06.2017, 12:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping fordert ehrliche Aufarbeitung der Treuhandakten

Vor genau 27 Jahren - am 17.Juni 1990 - hat die letzte Volkskammer der DDR das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung, Petra Köpping, die Aufarbeitung der Nachwendezeit und der Treuhand voranzutreiben. „Die Wiedervereinigung war ein Glücksfall in der deutschen Geschichte. Zugleich prägt die damalige radikale Umbruchphase bis heute einen großen Teil der Gesellschaft“.

Staatsministerin Köpping fordert daher: „Wir müssen die Ungerechtigkeiten der Nachwendezeit reparieren. Und wir brauchen eine symbolische und ehrliche Aufarbeitung der Nachwendezeit, gerade der Treuhand. Es gibt riesige Aktenbestände der Treuhand und von ihr abgewickelter Unternehmen, die gerade geordnet werden. Die meisten Akten sind als 30jährige Verschlusssache eingestuft und deshalb nicht zugänglich. Erst ab 2020 kann die Aufarbeitung beginnen. Ich fordere daher, die Treuhand-Akten möglichst vollständig zu sichern. Ob das geschieht, ist keineswegs sicher. Natürlich haben auch die beteiligten, meist westdeutschen Unternehmen und Personen hier berechtigte Schutzinteressen. Aber die Ostdeutschen haben ebenso ein Recht auf Aufarbeitung.“

Es sollten daher eine vorzeitige Freigabe aller Treuhand-Akten ab 2020 geprüft und Forschungsprojekte zu den Akten besonders unterstützt werden. Zudem wäre die Einrichtung einer Kommission „Aufarbeitung der Nachwendezeit“ denkbar, da diese Phase bisher kaum als gesamtdeutsche Geschichte wahrgenommen werde.

Staatsministerin Köpping fordert die Menschen zudem dazu auf, die Aufarbeitung der Nachwende-Zeit aktiv mitzugestalten mit vielen lokalen, regionalen und sachsenweiten Projekten: „Ich würde mir wünschen, dass sich möglichst viele Institutionen, Historiker, Unternehmen und weitere Engagierte daran beteiligen und die Ergebnisse in die Gesellschaft und insbesondere in die Schulen hineingetragen werden.“


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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