Landesdirektion Sachsen genehmigt Bau des Striegistalradweges bei Hainichen

24.07.2017, 10:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Übersichtslageplan Striegistalradweg Bauabschnitt 2.1

Übersichtslageplan Striegistalradweg Bauabschnitt 2.1

Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Striegistalradweges zwischen der Stadt Hainichen und der Kratzmühle im Ortsteil Schlegel (Abschnitt 2.1) gefasst. Damit verfügt der Träger des Vorhabens, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, über Baurecht.

Der genehmigte Trassenabschnitt verläuft auf einer Länge von 1,3 Kilometern auf der ehemaligen Bahnlinie, die von Hainichen nach Roßwein führte. Der Radweg ist mit einer Breite von 2,50 Meter zuzüglich je 0,50 Meter breiter Bankette geplant.

Mit der Führung der Trasse auf der einstigen Bahnstrecke können die gestalterischen und technischen Ansprüche an einen Radweg in besonderem Maße erfüllt werden. Der Radweg nutzt das vorhandene Schotterbett mit den Entwässerungseinrichtungen des ehemaligen Bahnkörpers. Die Fahrbahn wird als Asphaltdecke ausgeführt. Die in den Radweg integrierte ehemalige Eisenbahnbrücke über die Kleine Striegis erhält eine Stahlbeton-Fahrbahnplatte.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzverbänden in den nächsten Tagen zugestellt.

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gesondert ortsüblich bekannt gemacht, sobald der Auslegungszeitraum feststeht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

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