Weiterer Ausbau der Meißner Straße in Radebeul genehmigt

29.08.2017, 12:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für Abschnitt zwischen Dr.-Külz-Straße und Rennerbergstraße

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss den grundhaften Ausbau des 6. Bauabschnittes der Meißner Straße in Radebeul genehmigt. Damit können die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) den regional bedeutsamen Verkehrszug nach modernen Standards ausbauen.

Der jetzt genehmigte Bauabschnitt hat eine Länge von rund 860 Metern. Er liegt westlich der Landesbühnen Sachsen, zwischen der Dr.-Külz-Straße und der Rennerbergstraße.

Bei der Planung wurde besonderes Augenmerk auf die Bevorrechtigung und somit Beschleunigung der Straßenbahn gelegt. Ein weiteres wichtiges Anliegen war die Schaffung durchgehender Radschutzstreifen. Der Ausbau ermöglicht die Anordnung einer vollwertigen Fahrbahn je Fahrtrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Straßenbahngleise verlaufen weiterhin mittig.

Die Gleisbereiche werden außerhalb der Straßenbahnhaltestellen für Kraftfahrzeuge überfahrbar gestaltet. Im Ergebnis entsteht so ein überwiegend vierspuriger Verkehrszug.

Der Bauabschnitt umfasst die Straßenbahnhaltestellen der Linie 4 „Dr.-Külz-Straße“ und „Zillerstraße“. Beide werden in der Bauart einer „angehobenen Fahrbahn“ gestaltet. Dadurch ist eine geradlinige Führung der Kfz-Fahrspur einschließlich des Radschutzstreifens möglich. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Eine Halt-Lichtsignalanlage vor den Haltestellen verhindert das Passieren von Fahrzeugen, während die Straßenbahn in die Haltestellen einfährt.

Die Haltestelle „Dr. Külz-Straße“ wird in beiden Fahrtrichtungen östlich der Kreuzung zur Dr.-Külz-Straße angeordnet. So kann die Inanspruchnahme privater Grundstücke auf ein Minimum reduziert werden.

Die Haltestelle „Zillerstraße“ wird von ihrer derzeitigen Position knapp 100 Meter nach Osten verlegt. Dies geschieht, um den Platzbedarf für die insgesamt breiter werdende Meißner Straße zu begrenzen. Des Weiteren ermöglicht die Verlegung eine Linienführung mit großen Kurvenradien sowie den Schutz des historisch bedeutsamen Winzerhauses an der Ecke zur Zillerstraße.

Im Zuge des Ausbaus werden die über- und unterirdische Leitungen, Beleuchtungsanlagen und weitere technische Ausrüstungen erneuert.
Der Straßenausbau greift in private und gewerbliche Grundstücke ein. Da das anliegende Wohngebiet historisch bedeutsam ist, werden hierbei die Forderungen der Denkmalschutzbehörden berücksichtigt. So geschieht z. B. das Zurücksetzen von denkmalgeschützten Grundstückseinfriedungen unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes und unter Verwendung des vorgefundenen Materials.

Durch die Verbreiterung des Straßenquerschnittes ist die Fällung von Bäumen und Sträuchern unvermeidbar. Diese Verluste werden zum großen Teil durch Neupflanzungen an Ort und Stelle kompensiert. Darüber hinaus wird in der Nähe von Schloss Wackerbarth ein brüchiges Wirtschaftsgebäude abgerissen, die freiwerdende Fläche rekultiviert und eine Streuobstwiese angelegt.


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