Dulig: „Carsharinggesetz erleichtert Teilen von Fahrzeugen“

01.09.2017, 09:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Änderungen im Sächsischen Straßengesetz vorgesehen

Heute (1. September 2017) tritt das neue Carsharinggesetz des Bundes in Kraft, mit dem das Teilen von Fahrzeugen attraktiver werden soll. Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist und schafft damit die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge. Außerdem werden durch das Gesetz folgende Möglichkeiten eingeführt: An Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen können öffentliche Parkflächen zur alleinigen Nutzung durch Carsharingfahrzeuge ausgewiesen werden. An Bundesstraßen können Ermäßigung oder Befreiung von Parkgebühren eingeführt werden; zudem können besondere Parkflächen nur für Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden. Das gilt sowohl für stationsunabhängige als auch für stationsabhängige Carsharing-Angebote. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, also bei Kommunen und Landkreisen.
Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene hat der Freistaat Sachsen fortlaufend begleitet.

Martin Dulig begrüßt die neuen Regelungen: „Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für Carsharing. Der Gedanke der Nachhaltigkeit spielt dabei eine große Rolle. So ist man flexibel, unabhängig und kann sich trotzdem individuell bewegen. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer wird weiter wachsen. Mit dem neuen Carsharinggesetz wird das Teilen von Fahrzeugen erleichtert.“

Gleichzeitig kündigte der sächsische Verkehrsminister die Übernahme der Bundesregelungen in die Landesgesetzgebung an. „Wir wollen das gleiche Verfahren für Bundes- und Landesstraße und keine unterschiedlichen Rechtslagen. Dies kommt allen zu Gute: Den Carsharing-Anbietern, den kommunalen Verwaltungen und natürlich auch den Nutzerinnen und Nutzern.“

Im Frühjahr 2018 soll dazu die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.


Kontakt

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