Lage von ehemaligen DDR-Heimkindern verbessern

22.09.2017, 11:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sebastin Gemkow

Sitzung Bundesrat

Sebastin Gemkow

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Sachsen hat heute erneut einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von DDR-Heimkindern in den Bundesrat eingebracht. Damit soll die Stellung von Heimkindern, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren, verbessert werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde bislang vom Deutschen Bundestag noch nicht beraten. Angesichts der demnächst endenden Legislaturperiode wird er der Diskontinuität unterfallen, was eine erneute Einbringung erforderlich macht.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung des staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR ist mir ein zentrales Anliegen. Es ist nicht hinnehmbar, den politisch verfolgten und inhaftierten Eltern eine Rehabilitierung zu ermöglichen, während ihren durch die Heimunterbringung im gleichen Maße betroffenen Kindern eine solche derzeit oft versagt bleibt. Unter der politischen Verfolgung der Eltern haben letztlich auch die Heimkinder gelitten. Es ist daher dringend erforderlich, die Situation der betroffenen ehemaligen Heimkinder schnell zu verbessern.“

Die gegenwärtige Rechtslage stellt sehr hohe Anforderungen an eine Rehabilitierung von betroffenen DDR-Heimkindern. Sie müssen hierfür den Nachweis erbringen, dass ihre Heimunterbringung einen Akt der politischen Verfolgung darstellte. Das gelingt ihnen regelmäßig nicht.

Durch den Gesetzentwurf soll zukünftig der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder oder Jugendlichen gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren. Auch Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, sollen erneut einen Antrag stellen können. Zusätzlich soll die Frist zur Antragstellung, die derzeit zum 31. Dezember 2019 abläuft, um 10 Jahre verlängert werden, da auch über den Zeitpunkt hinaus noch mit begründeten Rehabilitierungsanträgen zu rechnen ist.

Eine erfolgreiche Rehabilitierung begründet für die DDR-Heimkinder einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für die Nachteile, die ihnen durch die Heimunterbringung entstanden sind. Die Betroffenen können dann eine einmalige Kapitalentschädigung beantragen. Für jeden angefangenen Kalendermonat der Heimunterbringung wird dabei ein Betrag in Höhe von 306,78 Euro gewährt. Darüber hinaus können die Betroffenen auf Antrag eine Opferrente erhalten, wenn sie mindestens 180 Tage im Heim untergebracht waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Opferrente beträgt derzeit – je nach Einkommenssituation – monatlich maximal 300,00 Euro.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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