Landkreisbezogene Wohnsitzauflage soll jetzt auch in Sachsen umgesetzt werden
11.10.2017, 15:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Lenkungsausschuss Asyl macht den Weg frei für eine Kabinettsbefassung
In seiner heutigen Sitzung hat der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie dem Sächsischen Staatsminister des Innern, Markus Ulbig beschlossen, eine sachsenweite Regelung für die Wohnsitzauflage in die Umsetzung zu bringen.
„Die Wohnsitzauflage ist ein wichtiges integrationspolitisches Instrument, wenn es darum geht, die einigermaßen gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten in Sachsen beizubehalten. Wenn wir nicht gegensteuern, gibt es einen enormen Zuzug in die großen Städte, allen voran Dresden und Leipzig. Damit steigt die Gefahr, dass die Sprachkursangebote in den Städten aus allen Nähten platzen, während es im ländlichen Raum nur eine zu geringe Anzahl von Teilnehmenden gibt. Wir wollen weiterhin auch verhindern, dass die städtische Infrastruktur, zum Beispiel bei Kindertageseinrichtungen oder Schulen, an ihre Belastungsgrenze gerät. Integration bedeutet fördern und fordern, insoweit ist diese Wohnsitzauflage eine wichtiger Baustein zur gelingenden Integration in Sachsen. Andere Bundesländer haben uns das vorgemacht.“, so Integrationsministerin Petra Köpping.
Bisher ist seitens des Bundes geregelt, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung drei Jahren in dem Bundesland wohnen bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. In Ausnahmefällen ist allerdings der Umzug in ein anderes Bundesland möglich. 2016 wurde mit dem Integrationsgesetz für die Bundesländer die Möglichkeit eröffnet, landeseigene Regelungen zur Wohnsitzauflage zu treffen.
Die Wohnsitzregelung gilt für anerkannte Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug. Die Ausnahmen, die das Bundesgesetz auflistet und nach denen man von der Wohnsitzauflage befreit werden kann, etwa bei Nachweis eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes oder in humanitären Härtefällen, gelten auch für die landesweite Wohnsitzauflage. Sowohl der Sächsische Ausländerbeauftragte, als auch die Städte- und Gemeindetag befürworten seit langem eine solche Regelung in Sachsen.