Neuer Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen
25.10.2017, 15:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Hans Strobl wird ab dem 1. November 2017 Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen
Hans Strobl wurde 1956 in Neuenstein in Baden-Württemberg geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen trat er am 1. August 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Ab August 1988 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig. In den Freistaat Sachsen kam Hans Strobl erstmals Anfang März 1994 im Rahmen einer Abordnung an die Staatsanwaltschaft Dresden, die bis Ende September 1995 dauerte. Darauf folgte eine sechsmonatige Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, woran sich eine weitere Abordnung an die Staatsanwaltschaft Dresden anschloss. Anschließend entschied sich Hans Strobl für einen endgültigen Wechsel nach Sachsen und wurde zum 1. Mai 1997 in die sächsische Justiz versetzt. Gleichzeitig wurde er zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz ernannt. Ab Juli 2000 nahm er diese Aufgabe bei der Staatsanwaltschaft Dresden wahr. Im Januar 2002 wurde Hans Strobl zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ernannt. Im Zuge der Versetzung an die Staatsanwaltschaft Leipzig zum 1. September 2005 wurde ihm das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Leipzig übertragen. Seit 1. März 2013 leitete Hans Strobl als Präsident das Amtsgericht Dresden.
Hans Strobl tritt die Nachfolge von Klaus Fleischmann an, der nach fast zehnjähriger Tätigkeit als Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zum 1. März 2017 in den Ruhestand getreten ist.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft sind 79 Mitarbeiter tätig, davon 27 Staatsanwälte. Des Weiteren führt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Dienstaufsicht über die fünf sächsischen Staatsanwaltschaften mit insgesamt 941 Mitarbeitern, davon 378 Staatsanwälte.