Bad Elster weiterhin als Mineral- und Moorheilbad staatlich anerkannt

03.11.2017, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bad Elster darf auch weiterhin den Titel Mineral- und Moorheilbad tragen. Wirtschaftsminister Martin Dulig überreichte heute Bürgermeister Olaf Schlott die Urkunde über die staatliche Anerkennung.

„Bad Elster ist immer noch ein Vorzeigekurort und darf auch weiterhin den Titel ‚Staatlich anerkanntes Mineral- und Moorheilbad‘ tragen. Um sich dauerhaft national und international im Wettbewerb zu platzieren, bedarf es einer konstanten Weiterentwicklung des Heilbades. Eine solche Mammutaufgabe kann aber nur bewältigt werden, wenn alle Akteure vor Ort an einem Strang ziehen“, betonte Minister Dulig bei der Übergabe. „Von der Stadt Bad Elster und der Sächsischen Staatsbäder GmbH wurden und werden dabei erfolgreich verschiedenste Anstrengungen unternommen, mit entsprechenden Angeboten im Bereich Wellness- und Gesundheitstourismus zu punkten. Mit dem Bau der Soletherme und dem neuen König Albert Hotel sind Sie einen ganz wichtigen Schritt gegangen. Beide Einrichtungen haben zu großem Erfolg geführt, neue Gästegruppen angezogen und damit zusätzlich Leben in den Ort gebracht.“

Das belegen auch die entsprechenden Zahlen der amtlichen Statistik. Im vergangenen Jahr wurden rund 53.500 Ankünfte - so viel wie noch nie - registriert und 560.000 Übernachtungen, das ist Rekordwert seit 2003.

Bad Elster hatte im Jahr 2005 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die staatliche Anerkennung als Mineral- und Moorheilbad erhalten. 12 Jahre später wurden die Anerkennungsvoraussetzungen nochmals auf den Prüfstand gestellt.
Dazu musste die Stadt beim SMWA umfangreiche Unterlagen einreichen. Auch der Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte war vor Ort.

Seit 1875 darf sich die Stadt Bad Elster nennen. Die erste Badesaison als Königlich-Sächsisches Staatsbad Elster wurde am 25. Juni 1848 eröffnet. Damit dauert die Tradition als Staatsbad nun fast 170 Jahre.

Hintergrund:
Voraussetzungen zur staatlichen Anerkennung als „Mineral- und Moorheilbad“ im Freistaat Sachsen sind gemäß der Anwendungsverordnung zum Sächsischen Kurortegesetz (ANVO SächsKurG) beispielsweise mehrere leistungsfähige Kureinrichtungen und Möglichkeiten der kurortmedizinischen Anwendung im Rahmen einer ambulanten Kur, markierte Terrainkurwege, einen Kurpark sowie klimatische, bioklimatische und lufthygienische Bedingungen, die periodisch nach den allgemeinen Grundsätzen des Kur- und Bäderwesens überprüft werden. Die Verleihung der Artbezeichnung Ort mit Heilquellen-, Sole-, oder Moorkurbetrieb setzt zudem voraus, dass die kurortmedizinische Anwendung eines ortsgebundenen, natürlichen, staatlich anerkannten Heilwassers gewährleistet ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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