Gemeinsame Pressemitteilung - Freistaat Sachsen und Stadt Mittweida einigen sich
31.01.2018, 18:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Streit über Zuordnung von Flächen an der Talsperre Kriebstein beendet
Der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), der den Freistaat Sachsen in Grundstücksangelegenheiten vertritt, und die Stadt Mittweida haben sich bereits im November 2017 über die Vermögenszuordnung des Vereinsgrundstücks der Kanusportler der SG Lauenhain an der Talsperre Kriebstein verständigt. Der Sportverein kann seither für die Zukunft planen und notwendige Fördermittel für den Ausbau der Vereinsräume in Anspruch nehmen.
Jetzt haben sich der Staatsbetrieb ZFM und die Stadt Mittweida auch für alle anderen streitigen Grundstücke geeinigt und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gütlich beendet. Neben dem Vereinsgrundstück der Kanuten verbleiben auch die Umgriffsflächen des Vereinsgrundstücks bei der Stadt Mittweida, die sich im Gegenzug verpflichtet, die Grundstücke nur für kommunale Zwecke zu nutzen und diese nicht zu veräußern. Die anderen Grundstücke (Freizeit- und Erholungsgrundstücke) werden dem Freistaat Sachsen vermögensrechtlich zugeordnet.
„Ich freue mich, dass wir eine interessengerechte Lösung gefunden haben. Öffentliche Stellen sollten nicht miteinander streiten“, sagt Stefan Wagner, kommissarischer Geschäftsführer des Staatsbetriebes ZFM. Dies sieht auch der Oberbürgermeister der Stadt Mittweida so: „Der gerichtliche Vergleich ist gut für die Stadt Mittweida und für die Grundstücksnutzer vor Ort. Außerdem schaffen wir endlich Rechtssicherheit“, lobt Ralf Schreiber.