Sachsens Justizminister drängt weiter auf schnellere Entscheidungen bei den Sozialgerichten

02.02.2018, 10:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Justizminister Gemkow während seiner Rede im Bundesrat

Justizminister Gemkow während seiner Rede im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf Sachsens zugestimmt, durch den das sozialgerichtliche Verfahren beschleunigt werden soll. Durch einfache Änderungen im Verfahrensrecht sollen Sozialgerichte Fälle leichter und effektiver bearbeiten können, damit die Bürger schneller zu ihrem Recht kommen und die Sozialgerichte entlastet werden.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Bei der Verbesserung der sozialgerichtlichen Verfahren lassen wir im Interesse der Bürger weiter nicht locker. Wir wollen den Beteiligten neue Möglichkeiten an die Hand geben, um die Verfahren einvernehmlich zu beschleunigen. Unsere Vorschläge machen die Verfahren effektiver und schneller, ohne das hohe Rechtsschutzniveau im Sozialrecht einzuschränken.“

Der Entwurf sieht vor, dass in erster Instanz ein Einzelrichter entscheiden darf, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind. Das entspricht der Rechtslage in anderen Verfahrensordnungen und hat sich praktisch bewährt. Bisher muss grundsätzlich eine Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern neben einem Berufsrichter entscheiden. Außerdem soll der Umfang der gerichtlichen Überprüfung mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Beteiligten auf bestimmte Elemente einer Sozialleistung beschränkt werden können. Bislang müssen die Sozialgerichte stets den gesamten Umfang einer einheitlichen Leistung nachprüfen, auch wenn nur ein Teil davon streitig ist. So könnten etwa im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) viele Klagen beispielsweise auf den Bereich der Kosten für die Unterkunft und Heizung beschränkt werden.

Einer gleichlautenden Initiative Sachsens hatte der Bundesrat bereits 2016 zugestimmt. Nachdem der Bundestag in der letzten Legislaturperiode jedoch nicht über den Gesetzentwurf abgestimmt hat, muss das Gesetzgebungsverfahren nunmehr neu beginnen.

Im Jahr 2017 waren bei den sächsischen Sozialgerichten 28.857 Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr war das eine Steigerung um knapp 4 Prozent; im Jahr 2016 waren es noch 27.770 Eingänge.


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