Sachsen verbeamtet Lehrer

09.03.2018, 12:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Regierung beschließt Handlungsprogramm in Höhe von über 1,7 Mrd. Euro

Im Wettbewerb um Lehrer auf dem hart umkämpften deutschen Lehrerarbeitsmarkt geht Sachsen in die Offensive. Neulehrer sollen künftig verbeamtet werden, Rückkehrer können ihren Beamtenstatus behalten und Grundschullehrer werden besser bezahlt als in den meisten anderen Bundesländern. Auch viele Jahre im sächsischen Schuldienst tätige Lehrkräfte sollen finanzielle Vergünstigungen bekommen. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Entlastung der Lehrer vorgesehen. Dazu hat heute die Staatsregierung ein Handlungsprogramm in Höhe von über 1,7 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre vorgelegt.

„Wir haben ein Handlungsprogramm, das an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um Lehrerinnen und Lehrer für den Freistaat zu gewinnen. Der früher geäußerte Vorwurf, dass andere Bundesländer für Lehrer bessere finanzielle Konditionen anbieten als Sachsen, gilt nicht mehr. Gleichzeitig haben wir vielfältige Maßnahmen beschlossen, um die Lehrkräfte wertzuschätzen und zu entlasten, die über viele Jahre unser sächsisches Schulsystem getragen haben und zu Erfolgen führen“, kommentierte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz das Handlungsprogramm. Er zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass es künftig deutlich besser gelänge, die Lehrerbedarfe zu decken. „Ich bin mir sicher, dass dieses Handlungsprogramm mittelfristig einen Schub in der Nachwuchsgewinnung auslösen wird.“

Sachsen ist neben Berlin das einzige Bundesland, das Lehrer bisher nicht verbeamtet. Das soll sich nun ändern. Ab 1. Januar 2019 sollen grundständig ausgebildete Neulehrer und Lehrer, die schon im sächsischen Schuldienst tätig sind, bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres Jahren verbeamtet werden. Lehrer, die als Beamte aus anderen Bundesländern nach Sachsen wechseln, können den Status behalten. „Damit wollen wir all jenen Lehrerinnen und Lehrern eine Perspektive bieten, die den Freistaat einst verlassen haben. Und wir sagen allen Bewerbern, die hier studiert haben, aber aus anderen Bundesländern stammen: Bleiben sie in Sachsen“, so Kultusminister Christian Piwarz. Die Möglichkeit der Verbeamtung soll bis Ende 2023 befristet werden. Bis dahin verbeamtete Lehrkräfte behalten natürlich den Beamtenstatus.

Darüber hinaus sollen grundständig ausgebildete Grundschullehrer nicht wie bisher in die Gehaltsgruppe E 11, sondern in die E 13 oder als Beamte in die A 13 eingruppiert werden. „Dieses Gehaltsangebot für Grundschullehrer gehört zu den führenden in Deutschland“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Für geleistete Mehrarbeit (Überstunden) werden Grundschullehrer ab 1. Januar 2019 ebenso entlohnt wie Lehrer der übrigen Schularten.

Auch für die sogenannten „Lehrer unterer Klassen“ (DDR-Lehrer) wird gesorgt. Sie sollen zum 1. Januar 2019 in die Entgeltgruppe 13 (E 13) höhergruppiert werden.

Darüber hinaus wird durch Ausbringung von 20 Prozent Beförderungsstellen den nicht verbeamteten grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1. Januar 2019 eine Höhergruppierung in die E 14 angeboten. „Damit schaffen wir eine zusätzliche Aufstiegsmöglichkeit für verdiente Lehrkräfte“, so der Kultusminister.

Jede Schule erhält zudem ab 1. Januar 2019 ein frei aufteilbares Prämienbudget zur Ausgabe individueller und kollektiver Leistungsprämien. Über die Vergabe entscheidet der Schulleiter in Abstimmung mit dem Örtlichen Personalrat. Das Prämienbudget in Höhe von jährlich neun Millionen Euro wird auf die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen entsprechend der Anzahl der Lehrkräfte an jeder Schule aufgeteilt.

Der Freistaat Sachsen startet darüber hinaus ein Programm „Senior-Lehrkräfte“. Damit soll allen Lehrern unmittelbar vor ihrem Renteneintritt eine Weiterbeschäftigung als „Senior-Lehrkraft“ angeboten werden. Aufgabe der Senior-Lehrkraft ist die Begleitung und Einarbeitung von Seiteneinsteigern, Referendaren und Praktikanten sowie die Unterstützung der Schulleitung bei ihren organisatorischen Aufgaben. Eine Unterrichtsverpflichtung gehört nicht dazu. Die Weiterbeschäftigung erfolgt analog zu den Maßgaben des Programms Unterrichtsversorgung. Für das Programm sollen auch bereits in Rente befindliche Lehrkräfte gewonnen werden.

Die mit dem Lehrermaßnahmenpaket bekannte Bindungszulage für ältere Lehrkräfte bleibt davon unberührt und wird weiter angeboten.

Der Freistaat Sachsen startet zudem das Programm „Schulassistenz“. Vor allem an Schulen mit besonderen Herausforderungen haben die Lehrkräfte viele zusätzliche Aufgaben zu erledigen. An diesen Schulen soll zusätzliches nichtpädagogisches Personal zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte gewonnen werden. Dieses Programm soll bis zu einem Drittel aller öffentlichen Schulen erreichen.

Ferner wird das bisher praktizierte Sabbatjahrmodell zum Modell „Flexi-Teilzeit“ weiterentwickelt und ausgebaut. Danach übernimmt die Lehrkraft für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Unterrichtsvolumen, als sie vergütet bekommt und kann dieses zu einem späteren Zeitpunkt durch eine in gleichem Maße gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ohne Einkommensverlust abgelten.

Außerdem stellt das Land zur Unterstützung der Schulen beginnend ab 1. Januar 2019 bis zu 20 zusätzliche Schulpsychologen ein.

Weitere Informationen und das Handlungsprogramm gibt es im SMK-Blog: www.bildung.sachsen.de/blog


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang