Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes wird Arbeit der Kulturräume weiter verbessern

14.03.2018, 16:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Der Gesetzentwurf bildet eine sehr gute Grundlage für die Arbeit der Kulturräume. Er sichert notwendige Freiräume für die kommunale Selbstverwaltung und unterstützt die Entwicklung der Kultur in den Regionen“, unterstrich heute die sächsische Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange in der Landtagssitzung. Grundlage des Gesetzentwurfs ist der Evaluationsbericht der Staatsregierung, der dem Landtag im November 2015 vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf greift eine Reihe von Empfehlungen aus der Evaluation und der Expertenanhörungen auf.

„Das Sächsische Kulturraumgesetz ist eine bundesweit einmalige Erfolgsgeschichte nichtstaatlicher Kulturfinanzierung im nun 25. Jahr. Neben der Bestimmung der Kulturpflege zur weisungsfreien kommunalen Pflichtaufgabe gründet sich das Gesetz auf zwei grundlegende Prinzipien: die kommunale Selbstverwaltung mit der Förderentscheidung in den Regionen und die Einführung einer neuen kommunalen Förderebene als solidarischem Finanzierungsverbund. Beides gibt es so in allen anderen Bundesländern nicht. Dafür wird Sachsen durchaus beneidet. Der Gesetzentwurf lässt die Wesensmerkmale unverändert und nimmt Anpassungen vor“, so Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.

So sehe der Entwurf unter anderem vor, dass Einrichtungen und Maßnahmen der Kulturellen Bildung zukünftig angemessen zu berücksichtigen sind. Damit erhalten die Koordinationsstellen für Kulturelle Bildung in den Kulturräumen als Vermittler und Förderer der Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen eine gesetzliche Legitimation.

Dr. Stange: „Im Sinne einer Transparenz des Verwaltungshandelns begrüße ich auch die vorgeschlagene Regelung, nach der die Kulturräume verpflichtet werden, ihre Förderentscheidungen jährlich zu veröffentlichen. Beide Vorschläge sind Ergebnisse der Evaluation und haben 1:1 Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.“

Die Neuregelungen zur Berufung der Mitglieder der Beiräte würden ebenfalls den Vorschlägen aus der Evaluation entsprechen. Neben einer Begrenzung der Amtszeit sehe der Entwurf die Möglichkeit der Wiederberufung vor. Die neugefasste Begründungspflicht für Abstimmungen des Kulturkonventes, wenn diese im Einzelfall von der Empfehlung des Kulturbeirates abweichen, sei positiv zu bewerten und greife ebenfalls einen Vorschlag aus der Evaluation auf. Damit werde die Stellung des Kulturbeirates und dessen Beschluss-Empfehlung gestärkt.

„Das Land unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung der Kultur jährlich mit derzeit 94,7 Millionen Euro, im Jahr 2014 waren es noch 86,7 Millionen Euro. Die Summe von mindestens 94,7 Millionen Euro pro Jahr soll nun im Gesetz festgeschrieben werden. Um auch in Zukunft die vielfältige und qualitativ hochwertige Kultur insbesondere im ländlichen Raum und mit Blick auf die Theater und Orchester zu erhalten und weiterzuentwickeln, setze ich mich dafür ein, dass die Kulturräume auch weiter finanziell gestärkt werden. Dazu werden wir in den nächsten Monaten ein mit den Kulturräumen abgestimmtes Konzept vorlegen“, sagte die Ministerin.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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