Verkehrsminister Dulig schlägt erneut Kompromiss zum IFA-Oldtimertreffen in Werdau vor

22.04.2018, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Ich freue mich ausdrücklich über das IFA-Oldtimerfest in Werdau und hoffe, dass es noch viele Jahre erfolgreich Besucher anlockt. Veranstaltungen wie diese haben eine hohe Bedeutung für die Gemeinden, die Regionen und ihre Gäste. Die in überwiegend ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgte Vorbereitung und Durchführung verlangt hohen Respekt für und Dank an alle Beteiligten“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Seit Jahren wird jedoch durch die Veranstalter und insbesondere die Stadt Werdau kommuniziert, dass das Fest zukünftig nicht mehr stattfinden kann. Grund dafür sei die angebliche Kompromisslosigkeit des Freistaates und der mit der Fertigstellung der Westtrasse (S 289) nicht mehr zur Verfügung stehende Veranstaltungsort.

„Diese Ausführungen sind falsch. Seit über drei Jahren sind wir mit dem Oberbürgermeister und dem örtlichen Landtagsabgeordneten im Gespräch. Wir haben die Situation diskutiert und mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, Alternativen gern aufzugreifen. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht. Doch leider muss ich feststellen, dass von Seiten der Stadt Werdau bis heute keine spürbaren Aktivitäten folgten“, so Martin Dulig. Die angeführten Gründe der Stadt für die „Alternativlosigkeit“ des derzeitigen Standortes überzeugen nicht.

Martin Dulig: „Ich biete der Stadt Werdau erneut an, u.a. die Greizer Straße ab der Anschlussstelle zur Westtrasse zukünftig für die Veranstaltung zu nutzen. Dies habe ich bereits in den Gesprächen ausführlich erläutert. Von dieser Straße aus ist das ehemalige IFA-Werksgelände direkt erreichbar und kann weiterhin in die Veranstaltung mit eingebunden werden. Denn dies ist für das Fest von hoher Bedeutung.“ Auch zum Ergebnis der Prüfung der Stadt zum Einkaufscenter Steinpleis, welches bereits einmal als Veranstaltungsort genutzt wurde, liegen keine Ergebnisse vor.

Mit diesem erneuerten Vorschlag aus dem SMWA kann das Fest auch künftig stattfinden und wäre weiterhin an das IFA-Gelände angebunden. Die neue Westtrasse wäre damit vollständig befahrbar und wird ihrer verkehrlichen Bedeutung gerecht. Zudem kann die S 289 als Umleitungsstrecke während des Festes zur Verfügung gestellt werden. Es liegt somit nun an der Stadt Werdau, diese seit langem vorgebrachten Vorschläge ernsthaft zu prüfen und umzusetzen, um das IFA-Oldtimertreffen in Zukunft zu sichern.

Hintergrund:

Die S 289 Westtrasse ist eine der drei prioritären Verkehrsachsen im Staatsstraßennetz des Freistaates Sachsen (Landesverkehrsplan Sachsen 2025). Durch den überörtlichen Charakter erhält die S 289 zusätzliche Verkehrsbedeutung. Unter dieser Prämisse wurde sie in den letzten Jahren in mehreren Bauabschnitten leistungsfähig ausgebaut.

Die Freigabe der kompletten Trasse erfolgt im Juni 2018. Damit ist die durchgängige Befahrbarkeit letztlich von der Bundesautobahn A 72 bis zur Bundesautobahn A 4 nach vielen Jahren der Bautätigkeit und des Wartens endlich gewährleistet. Für die anliegenden Gemeinden, nicht zuletzt für Werdau selbst, führt dies zu einer deutlich spürbaren Verbesserung der Verkehrssituation.

Das IFA-Oldtimertreffen findet seit 1998 als dreitägiges Event in Werdau statt. Seit dieser Zeit hat es sich nach Aussage des Veranstalters zum größten IFA-Nutzfahrzeugtreffen Deutschlands entwickelt. Auf Grund der günstigen Lage und der im Bau befindlichen weiteren Bauabschnitte der S 289 wurde vor mehreren Jahren die Ausnahmegenehmigung zur temporären Nutzung auf der Westtrasse während der Bauphase gegeben.

Eine Vielzahl von Bürgern hatte 2015 ihre Stimme für den Erhalt des IFA-Treffens abgegeben. Dem Bürgeranliegen stand das SMWA nicht entgegen und hat daher dem Werdauer Oberbürgermeister mehrfach mögliche Lösungen für die weitere Durchführung der Veranstaltung vorgeschlagen.

Wesentlicher Grund für die Nutzungsbeschränkung der vergangenen beiden Jahre war die Verkehrsfreigabe der beiden nördlichen Abschnitte „Verlegung nördlich Werdau“ und „Verlegung Neukirchen“. Mit einem ausgewogenen Kompromiss während der weiteren Bauphase (Teilnutzung der S 289 für Veranstaltung, Parkraum außerhalb der S 289) konnte die Veranstaltung 2016, 2017 und jetzt auch 2018 am ursprünglichen Veranstaltungsort durchgeführt werden.

Ebenfalls seit 2015, somit mit einem langen Vorlauf, wurde parallel und verstärkt die endgültige Beendigung der Nutzungserlaubnis für die Staatsstraßentrasse der S289 mit der Fertigstellung des südlich folgenden Bauabschnittes bei Fraureuth mehrfach angekündigt und ausführlich besprochen.

Grundsätzlich entscheidet über die Sperrung einer Staatsstraße zur Durchführung einer Veranstaltung in erster Linie die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde bei den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und bei den Großen Kreisstädten. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wird um Stellungnahme gebeten, wenn eine Straße überörtliche Bedeutung hat. Im Fall der Westtrasse ist dies der Fall, da diese Staatsstraße eine wichtige Verbindung zwischen A72 und A4 darstellt.

Der Landkreis Zwickau bzw. die Stadt Werdau sind somit frei in ihrer Entscheidung, kommunale Straßen im Stadtgebiet Werdau für ihre Veranstaltung zu nutzen. Dazu bedarf es i.d.R. keiner Genehmigung seitens LASuV oder gar des SMWA.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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