Antennengemeinschaften von GEMA-Kosten befreien – endlich Gerechtigkeitslücke schließen
27.04.2018, 11:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In der heutigen Sitzung des Bundesrates in Berlin hat der Freistaat Sachsen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll.
Antennengemeinschaften leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter. Hierfür fällt bisher eine urheberrechtliche Vergütung in Höhe von über 5% der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geltend gemacht wird. Die Kosten sind für die Antennengemeinschaften erheblich, da sie regelmäßig keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind. In Ostdeutschland sind in den achtziger Jahren Antennengemeinschaften mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden, um gerade auch im ländlichen Raum einen Fernsehempfang zu ermöglichen.
Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow dazu: „Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Während große Wohnungseigentümergemeinschaften Rundfunk- und Fernsehsendungen kostenlos empfangen können, werden Antennengemeinschaften allein für die Weiterleitung der empfangenen Programme zu den Haushalten ihrer Mitglieder mit einer urheberrechtlichen Gebühr erheblich belastet. Gerade im ländlichen Raum sind wir auf die von den Antennengemeinschaften zur Verfügung gestellte Infrastruktur aber angewiesen. Es ist nicht einzusehen, dass sich dadurch der Empfang von Rundfunk- und Fernsehempfang erheblich verteuert. Die Menschen in Sachsen haben in den achtziger Jahren mit viel Arbeitskraft und eigenem Geld diese Antennenanlagen gebaut. Oft wurden Ihnen dabei noch Steine in den Weg gelegt und heute sollen sie noch über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Das ist eine Ungerechtigkeit, die inakzeptabel ist.“
Der Freistaat Sachsen hatte bereits im letzten Jahr mit einem Antrag im Bundesrat darauf gedrungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Nachdem der Antrag in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes nicht aufgegriffen wurde, sieht sich der Freistaat Sachsen in der Verantwortung, jetzt die Diskussion mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut anzustoßen.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass Antennengemeinschaften zumindest dann verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA für die Weiterleitung der Sendungen zu bezahlen, wenn die Antennengemeinschaft grundsätzlich jedem offen steht.