»Das Wohl des Kindes ist Maßstab unseres Handelns.«

04.05.2018, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch auf der Jugend- und Familienministerkonferenz 2018

Am 3. und 4. Mai 2018 tagten die Jugend- und Familienministerinnen und -minister und -senatorinnen und -senatoren in Kiel. Sie diskutierten und verabschiedeten den Leitantrag »Familienpolitik. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken«. Dieser Leitantrag enthält Forderungen der Länder an die neue Bundesregierung. Staatsministerin Barbara Klepsch: »Familienleben findet heute in ganz verschiedenen Formen statt. Das müssen wir beachten, wenn wir die Rahmenbedingungen für unsere Familien verbessern und Elternrechte stärken wollen. Aber – und das sage ich mit Nachdruck: Unser Maßstab bei allen Maßnahmen ist das Wohl des Kindes.«

Der Leitantrag, der einen intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der AG Familienpolitik der AGJF durchlaufen hat, greift zentrale Forderungen der JFMK auf und stellt diese in einen Zusammenhang mit neueren Entwicklungen wie z. B. der Digitalisierung und der Vielfalt der Familienmodelle. Wertschätzung von Familien werde erreicht, wenn Familien entsprechend ihrer vielfältigen Bedürfnisse in ihren unterschiedlichen Familienmodellen gefördert werden.

Im Leitantrag fordern die Länder, dass die im Rahmen der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen formulierten Ziele unter anderem folgende Zielstellungen in den Blick nehmen sollen: Förderung einer bedarfsgerechten Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für Kinder aller Altersgruppen; möglichst frühe und zielgerichtete Förderung von Kindern und Jugendlichen aus armen oder armutsgefährdeten Familien; frühe Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungskompetenz; sowie Förderung familienfreundlicher Arbeits- und Lebensbedingungen. Hierzu ist ein konsistenter Politikansatz in der Familien-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau-, Gesundheits-, Steuer- und Sozialpolitik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene notwendig. Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen sollen passgenaue Hilfen mit niedrigschwelligem Zugang erhalten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Leistungen besser aufeinander abzustimmen und nach Möglichkeit zusammenzuführen. Die Bundesregierung soll auch prüfen, ob die Einrichtung von Familienservicezentren zu einem erleichterten Zugang zu Leistungen beitragen können. Die Potenziale der Digitalisierung sollen für das Zusammenleben und die Teilhabe von Familien nutzbar gemacht werden.

Der Freistaat Sachsen hatte 2017 zu einem Ideenwettbewerb aufgerufen. Ziel des Ideenwettbewerbs ist es, durch digitale Dienste bestehende familienunterstützende Angebote zu bündeln und neue zu entwickeln, um die Beschäftigten deutlich entlasten zu können und Unternehmen zu einer sozialen und familienfreundlichen Arbeitsorganisation zu motivieren. Eine Beschreibung der geförderten Projekt findet sich hier: https://www.familie.sachsen.de/10631.html


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