Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt Eckpunkte des Bundesprogramms für Langezeitarbeitslose
01.06.2018, 15:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute Details für sein angekündigtes Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt vorgelegt. Aus den Eckpunkten des Ministeriums geht hervor, dass Menschen, die bereits besonders lange ohne Beschäftigung sind, bis zu fünf Jahre mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden sollen.
Dazu äußerte sich Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig: „Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto schwieriger wird es, wieder den Einstieg zu schaffen. Gerade Menschen, die über lange Zeit hinweg arbeitslos sind, benötigen über einen längeren Zeitraum Unterstützung. Deshalb begrüße ich die heute von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Vorschläge mit neuen Instrumenten, die Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.
Die Bundesregierung setzt mit einer verbesserten sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages um.
Es gelte, die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt in neue Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose zu verwandeln. Der Freistaat Sachsen leiste mit der Landesförderung des Sozialen Arbeitsmarktes seit diesem Jahr und mit seinen ESF-Fördermaßnahmen (JobPerspektive Sachsen) einen eigenen Beitrag, um möglichst viele Langzeitarbeitslose aus dem Leistungsbezug zu führen.
„Unser Ziel ist die soziale Teilhabe durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt und wenn das nicht unmittelbar möglich ist durch öffentliche Beschäftigungsangebote“, erklärt Minister Dulig weiter. Dabei sei ein ganzheitlicher Ansatz wichtig: Coaching für die Überwindung persönlicher Problemlagen, die Verknüpfung mit den Regelinstrumenten der Jobcenter und die Unterstützung von Unternehmen und Trägern.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Sachsen liegt bei aktuell bei rund 47.600 (Stand Mai 2018). Mit dem Landesprogramm Sozialer Arbeitsmarkt werden seit Beginn dieses Jahres Langzeitarbeitslose unterstützt, um im besten Fall wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen. Die Umsetzung erfolgt über die Jobcenter für eine Dauer von bis zu vier Jahren. Mit Coaching und Betriebsakquise werden Langzeitarbeitslose und Unternehmen zusammengebracht. Mittlerweile haben acht Jobcenter ihre Förderbescheide über insgesamt rund 13,2 Mio. Euro erhalten.
Hintergrund
Eckpunkte des Bundesarbeitsministeriums für einen sozialen Arbeitsmarkt
Die Lohnkostenzuschüsse für Jobs auf dem regulären und sozialen Arbeitsmarkt sollen durch eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch II ermöglich werden. Bundesarbeitsminister Heil plant, dass für Menschen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren, für zwei Jahre die Lohnkosten komplett von der öffentlichen Hand übernommen werden. Danach sollen die Zuschüsse um zehn Prozentpunkte pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.
Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten übernommen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen.