Sachsens Antrag zur Herstellung der Rentengerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen mehrheitlich angenommen
08.06.2018, 08:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Weitere wichtige Hürde wurde genommen“
Am 7. und 8. Juni trafen sich die Gleichstellungs-und Frauenministerinnen und –minister, -senatorinnen und –senatoren der Länder in Bremerhaven zur Hauptkonferenz ihrer 28. Konferenz. Für Sachsen nahm die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, teil. Sachsen, Brandenburg, Bremen und Thüringen brachten gemeinsam den Antrag „Rentengerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen herstellen“ ein.
Mit dem Antrag setzen sich die antragstellenden Länder dafür ein, dass die Bundesregierung die Empfehlung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen umsetzt. Die Empfehlung beinhaltet u.a. die Errichtung eines staatlichen Entschädigungsmodells, indem die Renten von in der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen ergänzt werden. Der Antrag wurde von der Konferenz mehrheitlich angenommen und wird im Anschluss an die Bundesregierung weitergeleitet.
Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Es freut mich sehr, dass der Antrag mit spezifisch ostdeutschem Hintergrund von der großen Mehrheit der Bundesländer angenommen worden ist. Die Solidarität mit dem Schicksal der benachteiligten Frauen ist groß und mit der Zustimmung der Länder zum Antrag konnte eine weitere wichtige Hürde genommen werden. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht ebenfalls solidarisch ihren Teil zu leisten und der Empfehlung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen schnellstmöglich nachzukommen.“
Hintergrund:
Die besondere Situation der in der DDR geschiedenen Frauen ist dadurch gekennzeichnet, dass das Recht der DDR – übereinstimmend mit dem sozialistischen Rollenbild der
werktätigen Frau und Mutter – regelmäßig weder einen Unterhaltsanspruch und damit im Falle des Todes des früheren Ehegatten eine Rente als Unterhaltsersatz, noch einen Versorgungsausgleich kannte. Die Geschiedenenwitwenrente wurde im Zuge der Rentenüberleitung aus-geschlossen, der Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet erst für Scheidungen ab 1992 eingeführt. Zudem kommen Unterschiede in der Berechnung der Rente nach Bundesrecht gegenüber dem früheren DDR-Rentenrecht für diejenigen Frauen besonders zum Tragen, die während der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen oder lediglich teilzeitbeschäftigt waren. Folglich verfügen diese Frauen in der Regel über nur geringe Alterseinkünfte. Die DDR-geschiedenen Frauen erleben ihre Lage als geschlechtsspezifische Diskriminierung, vor allem auch, weil die DDR-geschiedenen Männer aufgrund des Rückwirkungsverbots beim Versorgungsausgleich keine Einbußen bei der Rente hinnehmen müssen.