Erfolg für Sachsen auf der Innenministerkonferenz in Quedlinburg
08.06.2018, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bundesinnenminister bietet umfassende Unterstützung bei Durchsetzung der Ausreisepflicht an
Auf der Innenministerkonferenz in Quedlinburg hat Bundesinnenminister Horst Seehofer den Ländern die Übernahme der Beschaffung sowie die Bereitstellung von Passersatzpapieren im Zuge der Rückführung von Ausreisepflichtigen angeboten. Ferner will sich der Bund verstärkt bei der Organisation von Flügen zu Abschiebungen engagieren. Das betrifft insbesondere die so genannten „Dublin-Verfahren“.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller dazu: „Die IMK in Quedlinburg ist ein Erfolg für Sachsen. Mit der angebotenen Unterstützung des Bundes bei der Beschaffung von Passersatzpapieren kommen wir bei der Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen voran.“
Bislang sind fehlende Ausweispapiere und Passersatzdokumente eines der Haupthindernisse bei der Rückführung. Insbesondere in Sachsen scheiterten zahlreiche Abschiebungen daran. Im Freistaat leben derzeit rund 11.700 ausreisepflichtige Personen, die Hälfte von ihnen kann wegen fehlender Passdokumente nicht abgeschoben werden.
Wöller: „Ich freue mich, dass wir nun in dieser Frage entscheidende Hilfe des Bundes bekommen. Auch bei den Rückflügen werden wir verstärkt vom Bund unterstützt werden.“
Entscheidend wird künftig sein, dass es in einem ersten Schritt zu Zurückweisungen im Rahmen von Dublin-Verfahren an der Grenze kommt. Personen, die in einem anderen EU-Staat bereits Asyl beantragt haben, müssen wieder dorthin zurückkehren. Der Nachweis für die bereits erfolgte Asylantragstellung geschieht über das europäische Fingerabdrucksystem „EURODAC“.
Wöller weiter: „Sicherheit beginnt an der Grenze. Asylbewerber, die bereits anderswo einen Antrag gestellt haben, dürfen unser Land erst gar nicht betreten, geschweige denn hier ein Asylverfahren eröffnen. Damit werden wesentliche Forderungen von Sachsen umgesetzt.“