40 Millionen Euro zur Stärkung der Kultur – davon 28 Millionen Euro für kommunale Theater und Orchester
12.06.2018, 14:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kunstministerin Dr. Stange: „Finanzhilfe sorgt für bessere Bezahlung der Beschäftigten und fördert alle Kultursparten in den Kulturräumen“
Der Freistaat Sachsen greift den Trägern der kommunalen Theater und Orchester finanziell unter die Arme. Das Regierungskabinett beschloss heute eine Vorlage des Kunstministeriums, die für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten an den kommunalen Theatern und Orchestern sorgen wird und gleichzeitig mehr Mittel für alle Kultursparten zur Verfügung stellt. Die Kulturräume können in den nächsten vier Jahren insgesamt jeweils zehn Millionen Euro zusätzlich erhalten. Von diesen insgesamt 40 Millionen Euro sind jährlich sieben Millionen also insgesamt 28 Millionen Euro für eine bessere Mittelausstattung für den laufenden Betrieb der Theater und Orchester vorgesehen. Zudem werden die allgemeinen Kulturraumzuweisungen um jährlich drei Millionen Euro erhöht. Der sächsische Landtag muss diesem Vorhaben als oberster Haushaltsgesetzgeber noch zustimmen.
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Trotz der zuletzt gestiegenen Landeszuschüsse über die Kulturräume und zahlreicher Strukturveränderungen an den Theatern und Orchestern waren die kommunalen Träger auf den Abschluss von Haustarifverträgen angewiesen. Dadurch verschlechterten sich aber nicht nur die Vergütung der Beschäftigten, sondern auch das künstlerische Angebot der Einrichtungen. Diese Entwicklung wollen wir gemeinsam mit den kommunalen Trägern umkehren. Schauspieler, Musiker, Techniker und andere Angestellte an den Theatern und Orchestern leisten eine hervorragende Arbeit und erhalten die kulturelle Vielfalt auch jenseits der Großstädte. Dafür müssen sie gerecht bezahlt werden. Das erreichen wir mit dieser erheblichen Mittelerhöhung. Das Land unterstützt damit die Kommunen als Träger. Diese werden sich ihrerseits mit einem Eigenanteil an der finanziellen Besserstellung ihrer Theater und Orchester beteiligen.“ Die Ministerin ergänzt: „Ich danke allen Beteiligten, mit denen wir diese gute Vereinbarung verhandelt haben. Sie sorgt dafür, dass wir in den Kulturräumen nicht nur kulturelle Angebote vorhalten, sondern dass diese Angebote auch qualitativ sehr hochwertig sind. Das geht nur mit einer ordentlichen Bezahlung der Beschäftigten.“ Gleichzeitig werde mit der Mittelerhöhung für alle Kultursparten gewährleistet, dass die Kulturräume auch die bildende Kunst, die Bibliotheken, die Soziokultur, Film und andere Branchen besser ausstatten können, so die Ministerin. Sie betont: „Wir stärken damit unser bewährtes Kulturraumgesetz, dass die Entscheidung darüber, wofür die Mittel verwendet werden, den Kulturräumen zuweist. Und wir stärken die Kommunen bei einer ihrer Pflichtaufgaben - der Kulturpflege.“
Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 erhöht sich der Ansatz für die jährlichen Landeszuweisungen an die Kulturräume von jetzt 94,7 auf dann 97,7 Millionen Euro. Die zusätzlichen jährlich sieben Millionen Euro für die Personalkosten der Theater und Orchester und die Stärkung ihres Kulturangebots werden als Strukturmittel an die kommunalen Träger gezahlt. Davon profitieren werden fünf Theater und vier Orchester, sofern sie Anträge stellen. In den ländlichen Räumen Sachsens tragen die Kommunen den Großteil der kulturellen Infrastruktur. Sie werden auch einen Eigenanteil zur besseren Bezahlung der Beschäftigten ihrer Theater und Orchester leisten. Der Freistaat ist Träger der Sächsischen Staatstheater mit Semperoper und Staatsschauspiel und der Staatskapelle Dresden.
Das SMWK wird dem Kabinett jährlich über die Umsetzung dieser zusätzlichen Förderung berichten.