Umweltminister Schmidt: Belegstellengesetz notwendig für die züchterische Arbeit der Imker
28.06.2018, 13:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Einrichtungen für die natürliche Verpaarung von Bienen werden staatlich anerkannt
In seiner Sitzung beschloss der Sächsische Landtag heute (28. Juni 2018) das Sächsische Belegstellengesetz (SächsBelStG). Ziel des Gesetzes ist der geschützte Erhalt der Bienenrassen, wie beispielsweise der Carnica-Biene, der Buckfastbiene und der Dunklen Europäischen Biene.
Umweltminister Thomas Schmidt begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes: „Das Belegstellengesetz ist notwendig für die züchterische Arbeit der Imker. Wir wollen so die Eigenschaften der Honigbienen, wie die Krankheitsresistenz und den Honigertrag, weiter verbessern.“ Die Sächsische Staatsregierung unterstütze seit vielen Jahren eine flächendeckende Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, um die für Natur und Landwirtschaft wichtigen Bestäubungsfunktionen der Bienen sicherzustellen, sagte Staatsminister Schmidt weiter.
So erhalten etwa die sächsischen Imker jährlich insgesamt mehr als 280 000 Euro für die erstmalige Einrichtung von Imkereien, für die Verbesserung der Honigqualität, für varroazide Behandlungsmittel, für die Aus- und Weiterbildung und auch für die Gewinnung von Nachwuchsimkern. Das Belegstellengesetz ist ein weiterer Baustein zur Unterstützung der sächsischen Imker.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden Einrichtungen für die natürliche Verpaarung von Bienen als „Belegstelle“ staatlich anerkannt und durch einen Schutzbezirk von sieben bis zehn Kilometern vor Drohnen anderer Rassen geschützt. Eine Bienenbelegstelle besteht im Wesentlichen aus stationären Drohnenvölkern und kleinen Bienenvölkern mit Bienenköniginnen, die für die Zeit der Verpaarung von Anfang Mai bis Mitte August aufgestellt werden. Indem die Verpaarung der Bienenköniginnen nur mit Drohnen der gewünschten Rasse erfolgt, erhalten die Imker die Chance für die Reinzucht einer Bienenrasse mit besonderen züchterischen Eigenschaften. Damit dürfen während der Zuchtsaison im festgelegten Schutzbezirk keine Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtrichtung der Belegstelle widersprechen. Handlungen, die dem ordnungsgemäßen Betrieb der Belegstelle zuwiderlaufen, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Zuständige Vollzugsbehörde ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Hintergrund:
Derzeit haben neun Bundesländer vergleichbare Regelungen zum Schutz von Belegstellen für Bienen.
Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit etwa 55 000 Bienenvölker. Da im Hochsommer ein Bienenvolk aus mehr als 50 000 Tieren besteht, leben in Spitzenzeiten ungefähr 2,75 Milliarden Bienen in Sachsen. Nach den Meldezahlen der Sächsischen Tierseuchenkasse stiegen sowohl die Zahl der Bienenvölker als auch die der Imker seit 2013 kontinuierlich an: Um fast 32 Prozent bei den Bienenvölkern und um fast 30 Prozent bei den Imkern.