Urlaubszeit: Was wird mit Bello, Kimba und dem Meerschweinchen?
18.07.2018, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Tierheime leisten dort Hilfe, wo Menschen ihrer Verantwortung gegenüber dem Tier nicht nachkommen
Sommerferien, Urlaubszeit - das gilt für viele als die schönste Zeit im Jahr. Für die Tierheime im Freistaat Sachsen und in ganz Deutschland ist dies oft eine besonders „heiße Zeit“, nicht nur was die Temperaturen angeht, sondern, weil viele Tierheime hier an ihre Kapazitäts- und Belastungsgrenzen stoßen.
Mit Ferienbeginn werden oft Heimtiere, allen voran Hunde und Katzen, ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben, weil ihre Halter für die Urlaubszeit keine Vorkehrungen getroffen haben und sie nicht wissen, wohin mit dem Heimtier. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes werden in Deutschland während der Sommermonate etwa 70.000 Tiere ausgesetzt und in Tierheimen abgegeben.
„Wer sich ein Tier zulegt, trägt die Verantwortung für das Tier. Ich appelliere an die Tierhalter: Bitte kümmern Sie sich vor dem Urlaub rechtzeitig um die Tierbetreuung und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen!“, so Sozialministerin Barbara Klepsch. Die Heimtierhalter können sich über bestehende Betreuungsmöglichkeiten an ihrem Wohnort informieren. Ansprechpartner können hier Tierpensionen, Tiersitter, Tierheime oder auch Tierpaten sein. Günstig ist es, wenn die Tiere die Betreuungsperson beziehungsweise -verhältnisse schon vor der eigentlichen Betreuungszeit kennenlernen.
Für ausgesetzte Vierbeiner sind Tierheime oft die letzte Zuflucht. Sie sind erster Anlaufpunkt für die Aufnahme von Fundtieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime in Sachsen kümmern sich um diese Tiere, versorgen sie und versuchen, sie in ein neues Zuhause zu vermitteln. Unterstützt werden sie bei der Betreuung der Tiere von vielen engagierten Ehrenamtlichen. „Ich danke den vielen Helfern, die sich liebevoll um die Tiere kümmern“, so Klepsch abschließend.
Tierheime leisten oft dort Hilfe, wo Menschen ihrer Verantwortung gegenüber dem Tier nicht nachkommen können oder in manchen Fällen vielleicht auch nicht nachkommen wollen. Die Betreuung und Versorgung dieser Tiere ist eine wichtige Aufgabe, die vom Freistaat Sachsen seit 2001 gefördert wird.
Hintergrundinformationen zu Tierheimen in Sachsen
Zuständig für die Aufnahme von Fundtieren sind die Kommunen, sie haben Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten (§ 967 i. V. m. § 90a Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch, § 2 Tierschutzgesetz).
Die Kommunen bedienen sich für die Erfüllung dieser Aufgabe in vielen Fällen privaten gemeinnützigen Vereinen, meist Tierschutzvereinen. Diese betreiben die Tierheime. Tierheime kümmern sich nicht nur um die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, sondern zu ihren Aufgaben gehören auch Beratungstätigkeiten zu Haltung und Pflege der Tiere sowie Bildungsarbeit.
Aktuell gibt es in Sachsen 54 Tierheime. Sie werden durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz seit 2001 finanziell unterstützt. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 5. November 2001. Ziel der staatlichen Hilfe ist es, die Aufnahme und Betreuung herrenloser Tiere und Fundtiere zu verbessern. Deshalb erhalten die Tierheime unter anderem Geld für Investitionen zur Schaffung von Tierheimplätzen und Sachmittel, zum Beispiel die Anschaffung von Futtermitteln und für die Übernahme von Tierarztkosten.
Im Jahr 2017 wurde an 54 Tierheime in Sachsen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 628.834,81 EUR ausgereicht, im Jahr 2016 waren es insgesamt 519.040,73 EUR.
Für das Betreiben eines Tierheims ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich, die vom örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erteilt werden kann. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter überprüfen die Tierheime regelmäßig auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen.