Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping zur Diskussion um Abschiebungen aus Sachsen
27.07.2018, 14:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
„Nicht alle Menschen, die zu uns gekommen sind, werden dauerhaft die Möglichkeit haben, hier zu bleiben. Darum ist es gut, dass wir ihnen trotzdem zur Seite stehen und ihnen zeigen, wie sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren können. Das tun wir mit der freiwillige Rückkehrberatung, die über die Förderrichtlinie Soziale Betreuung finanziert wird. Insgesamt haben in diesem Jahr bereits über 1.600 Personen an den Beratungen teilgenommen. 355 Personen haben den Freistaat im ersten Halbjahr 2018 freiwillig verlassen. Es ist wichtig und richtig, dass wir hier gemeinsam mit der kommunalen Ebene die Verantwortung übernehmen und klare Wege aufzeigen. Wir wollen die Menschen nicht allein und wir wollen sie vor allem nicht schlecht beraten lassen.
Integrationsministerin Petra Köpping weiter: „Geltendes Recht muß jedoch umgesetzt werden. Aber: wer hier gut integriert ist, darf nicht abgeschoben werden. Menschen die Arbeit haben oder sich in Ausbildung befinden müssen eine Perspektive bekommen. Der Spurwechsel, für den ich seit Langem im Bereich der Arbeitsmarktintegration plädiere, ist notwendig! Die meisten Menschen und vor allem Arbeitgeber verstehen nicht, wenn fleißige junge Zugewanderte, die in kürzester Zeit Deutsch gelernt haben, gute Chancen auf Ausbildung oder Arbeit haben und wegen des Fachkräftemangels gebraucht werden, abgeschoben werden.
Auch muss die durch die sächsische Staatsregierung initiierte Möglichkeit der Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) stärker angewendet werden."