Handlungsprogramm: Staatsregierung beschließt Gesetzentwurf
21.08.2018, 13:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In Umsetzung des Anfang März beschlossenen Handlungsprogramms „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ hat die Staatsregierung heute ein sogenanntes Artikelgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun an den Sächsischen Landtag überwiesen. „Ich bin dankbar für die Entscheidung. Damit haben wir eine weitere Hürde genommen, um das Handlungsprogramm Anfang nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen“, sagte Kultusminister Christian Piwarz zum Kabinettsbeschluss.
Mit dem Artikelgesetz wird eine ganze Reihe von rechtlichen Änderungen vorgenommen. So wird die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis von 47 auf 42 Jahre im Sächsischen Beamtengesetz abgesenkt. Zudem werden Regelungen für Ausnahmen von dieser Altersgrenze in besonders begründeten Fällen getroffen. Wer als Lehrer die Verbeamtung wünscht, muss sich gesundheitlich untersuchen lassen. Bisher übernahmen diese Aufgabe Amts- oder Polizeiärzte. Künftig können auch weitere Fachärzte mit der Untersuchung beauftragt werden.
Das Handlungsprogramm sieht auch eine bessere Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen vor. In der Besoldungsordnung wird deshalb das Eingangsamt der Grundschullehrer von Besoldungsgruppe A 12 zur Besoldungsgruppe A 13 angehoben.
Auch Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden überwiegend in die Entgeltgruppe E13/A13 höhergruppiert. Damit können zum Beispiel Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Freundschaftspionierleiter oder Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden.
Damit das Abstandsgebot zwischen Schulleitern und einfachen Lehrern stimmt, wird auch die Ämterstruktur für die Schulleitungsämter an Grund-, Ober- und Förderschulen angepasst.
Gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeit – das soll künftig für geleistete Mehrarbeit gelten. Deshalb sollen Grundschullehrkräfte für Mehrarbeit ebenso entlohnt werden wie die Lehrkräfte in anderen Schularten. Bekamen Grundschullehrerinnen und –lehrer bislang 21,82 Euro für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde, sollen es zukünftig 30,27 Euro sein. Dies gilt laut der geänderten Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung für Grundschullehrkräfte in der Entgeltgruppe E13/A13.
Der Vorbereitungsdienst soll künftig im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden. Dazu ist eine Änderung der Lehramtsprüfungsordnung vorgesehen.