Medieninformation der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu Tötungsdelikt vom 26.8.2018

19.09.2018, 09:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tötungsdelikt in Chemnitz –
Ergebnis der Haftprüfungstermine

1. Haftbefehl gegen den syrischen Beschuldigten

Im Ergebnis der heutigen Haftprüfungstermine wurde der Haftbefehl gegen den syrischen Tatverdächtigen aufrechterhalten. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehls wegen gemeinschaftlichen Totschlags begründeten, haben sich im Lauf der Ermittlungen gegen ihn noch weiter verdichtet. Zeugen haben diesen Beschuldigten als einen derjenigen erkannt, der ein Messer mit sich führte.

2. Haftbefehl gegen den irakischen Beschuldigten

Den Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen den irakischen Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Chemnitz heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Mehrere Indizien hatten zunächst in ihrer Gesamtschau den dringenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen Totschlags begründet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte deswegen der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Chemnitz, den Haftbefehl erlassen.

So hatten einige der Tatzeugen angegeben, dass unabhängig voneinander zwei Personen zugestochen hatten. Die beiden Beschuldigten sind nach der Auseinandersetzung gemeinsam geflüchtet und wurden unweit vom Tatort festgenommen. Auch wurde mit Hilfe eines Fährtenhundes ein Messer zwischen Tatort und Ort der Festnahme aufgefunden. Es lag daher die Vermutung nahe, dass die beiden Tatverdächtigen das Messer auf ihrer Flucht weggeworfen hatten.

Bei dem aufgefundenen Messer, bei dem es sich zweifelsfrei um eines der Tatwerkzeuge handelt, wurden nach intensiver Untersuchung keine DNA-Spuren des beschuldigten Irakers festgestellt. Allerdings muss ein zweites Messer benutzt worden sein. Dieses konnte trotz intensiver Suche bislang nicht aufgefunden werden.

Im Ergebnis der heutigen Haftprüfung, in der die Beschuldigten nochmals vernommen wurden und nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen kann von einem dringenden Tatverdacht für ein Tötungsdelikt gegen den irakischen Beschuldigten derzeit nicht weiter ausgegangen werden.

Der irakische Beschuldigte bestreitet die Tat. Es gibt keine Zeugen, die gesehen haben, dass er mit einem Messer zugestochen hat. Weiterhin konnten objektive Spuren zu seiner Beteiligung an einem Tötungsdelikt bislang nicht festgestellt werden. Auch die heutige Anhörung der Beschuldigten im Haftprüfungstermin führte zu keinem weiteren Ergebnis.

Der Haftbefehl musste deswegen aufgehoben werden. Die Ermittlungen zur Beteiligung des irakischen Beschuldigten an der tätlichen Auseinandersetzung, bei der neben dem getöteten Opfer auch zwei weitere Personen verletzt wurden, werden jedoch intensiv fortgesetzt.

Der irakische Beschuldigte wurde nach dem Haftprüfungstermin aus der Untersuchungshaft entlassen. Zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort kann ich keine Angaben machen.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Chemnitz davon aus, dass an dem Tötungsdelikt der in Haft befindliche syrische Beschuldigte und ein weiterer flüchtiger irakischer Tatverdächtiger beteiligt waren. Nach Letzterem wird weiter mit Hochdruck gefahndet.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Chemnitz

Pressesprecherin Ingrid Burghart
Telefon: +49 371 453 4341
Telefax: +49 371 453 4901
E-Mail: Ingrid.Burghart@stac.justiz.sachsen.de

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