Beamten des SEK Sachsen wird die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt
28.09.2018, 08:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mitteilung des LKA Sachsen
Dem Landeskriminalamt Sachsen wurde am gestrigen Nachmittag bekannt, dass zwei nach Berlin entsandte Beamte des SEK Sachsen offensichtlich gegen dienstliche Pflichten verstoßen haben.
Eine sofort durch die Amtsleitung des Landeskriminalamtes Sachsen veranlasste Prüfung bei der einsatzführenden Dienststelle und dem Bundeskriminalamt ergab, dass in einer Liste der Name Uwe Böhnhardt eingetragen wurde. Der Name sollte aus Sicht der eintragenden Beamten für ein Zutritts- und Berechtigungsdokument genutzt werden. Dies wurde durch die einsatzführende Dienststelle unterbunden, ausgewertet und gemeldet.
Die Beamten wurden durch das Landeskriminalamt Sachsen unverzüglich aus dem Einsatz abgezogen und hatten Gelegenheit zu einer ersten Stellungnahme. Ihnen wurde in der unmittelbaren Folge die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Im Rahmen des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens wird die Entfernung der Beamten aus dem Dienst angestrebt.
Dank des umsichtigen Handelns der Kollegen in Berlin konnte im laufenden Einsatz eine Außenwirkung verhindert werden.
Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen:
„Das Verhalten der Beamten ist vollständig inakzeptabel, im höchsten Maße verantwortungslos und an „Dummheit“ kaum zu überbieten. Es ist geeignet, die ansonsten gute Arbeit und das Ansehen meiner Beamten und der gesamten sächsischen Polizei nachhaltig zu schädigen. Das ist nicht hinnehmbar!
Bereits die Eintragung des Namens eines Täters der NSU-Morde in eine Liste mit dienstlichen Angaben und im Rahmen eines dienstlichen Anlasses ist abscheulich und stellt für die Opfer und deren Angehörige eine Missachtung höchsten Maßes dar. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigen.“