Verkehrsministerkonferenz: Sachsen stimmt für Abbiege-Assistenzsysteme
19.10.2018, 13:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Verkehrsminister Martin Dulig: „Alle nach dem Stand der Technik umsetzbaren Maßnahmen sind zu ergreifen“
Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu tragischen Unfällen, weil Fahrer von Lastkraftwagen beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger übersehen. Deshalb unterstützt der Freistaat Sachsen die Aktivitäten des Bundes, die darauf abzielen, mit Hilfe moderner Abbiegesysteme die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz in Hamburg hat auch Sachsen einem entsprechenden Beschlussvorschlag der „Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter“ (GKVS) zugestimmt. „Ich bin mir mit meinen Amtskollegen aus allen Bundesländern und dem Bund einig: Wir brauchen zwingend Abbiegeassistenten in den Lastkraftwagen. Diese Systeme schützen sowohl den Fahrradfahrer und Fußgänger als auch den Lkw-Fahrer selbst. Alle nach dem Stand der Technik umsetzbaren Maßnahmen sind zu ergreifen", sagt der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig.
Die Verkehrsminister der Länder haben den Bund beauftragt zu prüfen, ob die im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ von Unternehmen erklärten Selbstverpflichtungen zur Nachrüstung und Beschaffung zu überprüfbaren Grundsatzvereinbarungen führen können. Gleichzeitig wird der Bund ausdrücklich dabei unterstützt, sich bei der Europäischen Union für deutlich kürzere Umsetzungsfristen einer Ausrüstungsverpflichtung mit Abbiege-Assistenzsystemen einzusetzen. Martin Dulig: „Aufgrund der breiten öffentlichen Diskussion und der frühen Einbindung relevanter Akteure, wie den Verbänden des Transport- und Logistiksektors, muss es möglich sein, die Umsetzungsfristen kürzer zu gestalten als derzeit von der EU geplant.“
Die Verkehrsminister begrüßen zudem die Initiative der Bundesregierung, Nachrüst-Abbiegeassistenzsysteme künftig auch unabhängig vom „De-Minimis-Programm“ fördern zu wollen. Die Länder weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch kommunale Fahrzeugflotten, die bislang teilweise nicht erfasst worden sind, gefördert werden sollten. Die Fördermöglichkeiten sind nach Auffassung der Länder möglichst breit und technologieneutral zu fassen, um bei Unternehmen die erforderlichen Anreize für eine Nachrüstung zu schaffen.