Urteil gegen vielfach vorbestraften Ladendieb nur einen Tag nach der Tat

24.10.2018, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwickau – Ein 41-jähriger Ladendieb wurde am 23.10.2018 in einem beschleunigten Verfahren durch das Amtsgericht Zwickau zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hatte am 22.10.2018 im Penny-Markt in Zwickau auf der Reichenbacher Straße Lebensmittel entwendet. Da er keinen festen Wohnsitz hat und in der Vergangenheit bereits 23-mal verurteilt wurde, wurde er zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen und anschließend Haftbefehl gegen ihn erlassen. Sodann hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage im beschleunigten Verfahren erhoben.

Bereits am nächsten Tag wurde der Angeklagte wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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Staatsanwaltschaft Zwickau

Pressesprecherin Ines Leonhardt
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Telefax: +49 375 5092 682
E-Mail: ines.leonhardt@staz.justiz.sachsen.de

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