Braunkohleunternehmen und Freistaat Sachsen verständigen sich über die finanzielle Absicherung der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen

06.12.2018, 17:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Oberbergamt hat mit den Bergbauunternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B AG) und der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) jeweils eine Vorsorgevereinbarung zur finanziellen Absicherung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen für die Zeit nach der Beendigung der planmäßigen Braunkohlegewinnung geschlossen.

Bereits am 30. November 2018 wurde vom Sächsischen Oberbergamt und von der LE-B AG eine Vereinbarung zur finanziellen Absicherung der Wiedernutzbarmachungs- sowie etwaiger Nachsorgeverpflichtungen für die Tagebaue Nochten und Reichwalde unterzeichnet. Am 5. Dezember 2018 folgte der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der MIBRAG für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain.

Grundlage der dafür entwickelten Vorsorgekonzepte sind die jeweiligen unternehmerischen Revierkonzepte.

Die Unterzeichnung erfolgte seitens des Freistaates Sachsen durch den Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer und die Vorstände Dr. Helmar Rendez und Dr. Markus Binder für die LE-B AG sowie die Geschäftsführer Dr. Armin Eichholz und Dr. Kai Steinbach für die MIBRAG.

Mit den Vorsorgevereinbarungen wird die Bereitstellung der Finanzmittel für die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen nach der planmäßigen Beendigung der Braunkohlegewinnung durch die Unternehmen abgesichert. Elemente der Vereinbarung sind ein enges Monitoring der Leistungs- und Kostenentwicklung einschließlich notwendiger Anpassungen der Vorsorgekonzepte.

Die Vorsorgekonzepte beinhalten den Aufbau von Sondervermögen zur finanziellen Absicherung des späteren Liquiditätsbedarfes. Für den Vermögensaufbau wird für jedes Unternehmen eine Zweckgesellschaft gegründet. Die Sondervermögen werden insolvenzsicher von den übrigen Unternehmensvermögen getrennt und an den Freistaat Sachsen verpfändet.

Aus diesen Sondervermögen sollen zur Wiedernutzbarmachung und etwaigen Nachsorge der sächsischen Braunkohletagebaue nach Einstellung der Gewinnung Leistungen in Höhe von insgesamt 1.476 Mio. € finanziert werden.

Für die einzelnen Tagebaue bedeutet dies, dass im Zeitraum von 2042 bis 2088 für den Tagebau Reichwalde 405 Mio. € sowie für den Tagebau Nochten 795 Mio. € beziehungsweise 276 Mio. € für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im Zeitraum von 2042 bis 2060 eingesetzt werden.

Mit der Unterzeichnung der Vorsorgevereinbarungen sind laut Oberberghauptmann Prof. Dr. Cramer die diesbezüglichen Auflagen und Bedingungen aus den durch das Sächsische Oberbergamt zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen erfüllt.

„So ist gesichert, dass die Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen der Bergbauunternehmen auch nach dem planmäßigen Ende der Kohlegewinnung durch diese Unternehmen finanziert werden und die dafür notwendige Liquidität im notwendigen Umfang und zum notwendigen Zeitpunkt zur Verfügung steht.“

Die Verhandlungen mit den Unternehmen wurden auch mit grundsätzlichen gutachterlichen Bewertungen begleitet. Das in diesem Prozess erstellte Gutachten „Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Lausitzer Braunkohlebergbau - Validierung und Plausibilitätsprüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohletagebaue der Lausitz Energie Bergbau AG“ ist auf der Homepage des Sächsischen Oberbergamtes unter http://www.oba.sachsen.de/1693.htm veröffentlicht.

Ebenso sind die Vorsorgevereinbarungen sowie die Vorsorgekonzepte auf der Homepage des Sächsischen Oberbergamtes unter http://www.oba.sachsen.de/1693.htm einsehbar.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
E-Mail: pressestelle@oba.sachsen.de

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