Führungswechsel bei der Niederlassung Bautzen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
30.01.2019, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Leiter der Niederlassung Bautzen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Norbert Seibt, geht zum 1. Februar 2019 in den Ruhestand. Jaroslaw Golaszewski tritt die Nachfolge an und übernimmt die Niederlassungsleitung.
Norbert Seibt ist seit 1991 in der Bauverwaltung des Freistaates Sachsen. Er war hier zunächst als Amtsvorsteher beim Staatshochbauamt bzw. Vermögens- und Hochbauamt Bautzen und später als Leiter der SIB Niederlassung Bautzen tätig. Prof. Dieter Janosch, Technischer Geschäftsführer des SIB: „Mit Norbert Seibt verabschieden wir einen verdienten Niederlassungsleiter und geschätzten Kollegen, der seit 28 Jahren mit seinen Mitarbeitern zahlreiche Baumaßnahmen und Liegenschaften in Ostsachsen – von Bad-Muskau über Bautzen und Görlitz bis Zittau – erfolgreich begleitet und geprägt hat. Dafür danke ich ihm ganz besonders und wünsche Herrn Seibt für seinen wohlverdienten Ruhestand alles Gute und beste Gesundheit.“
Am 1. Februar übernimmt Jaroslaw Golaszewski die Leitung der SIB Niederlassung Bautzen. Als ausgebildeter Diplom-Ingenieur für Architektur (univ.) trat er im September 2001 in den Dienst der sächsischen Staatsverwaltung ein und nahm bis November 2003 an der Laufbahnausbildung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst teil. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung war er bis Juli 2009 als Gruppenleiter in der SIB-Niederlassung Bautzen tätig. Im August 2009 folgte der Wechsel in die Zentrale des Staatsbetriebes SIB. Von Juni 2015 war Herr Golaszewski im Referat 46 im Sächsischen Staatsministerium für Finanzen tätig.
Die SIB Niederlassung Bautzen hat derzeit 84 Beschäftigte und betreut die Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen innerhalb der Landkreise Bautzen und Görlitz sowie in Teilen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Unter die Zuständigkeit der Niederlassung fallen auch Baumaßnahmen des Bundes und Dritter sowie Zuwendungsbaumaßnahmen.