Justizminister Sebastian Gemkow stellt Abschlussbericht im Fall Al-Bakr vor
05.02.2019, 15:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizminister Sebastian Gemkow hat heute den Abschlussbericht im Fall Al-Bakr dem Kabinett vorgestellt. Mit diesem Bericht wird der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags über den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen informiert, die aus den Hinweisen und Empfehlungen der Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr“ für den Bereich der Justiz resultieren.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Der Bericht der unabhängigen Expertenkommission hat in aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass die Bedrohungen des islamistischen Terrors nicht nur auf Landesebene, sondern für die gesamte deutsche Sicherheitsarchitektur eine Herausforderung darstellen. Die ausgesprochenen Handlungsempfehlungen haben wichtige Denkanstöße geliefert und wurden auch in länderübergreifende Abstimmungen einbezogen. Die ergriffenen Maßnahmen wie etwa die Videoüberwachung von Hafträumen oder ein neuer Haftraumtyp geben den Bediensteten praxistaugliche Instrumente an die Hand, um in Zukunft besser auf Problemfälle eingestellt zu sein.“
Nachdem die Expertenkommission im Januar 2017 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, wurden die darin ausgesprochenen Empfehlungen im Staatsministerium der Justiz unter Einbeziehung der Praxis eingehend geprüft und umgesetzt.
Um die Justizvollzugsanstalten personell zu stärken, wurden bereits mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 insgesamt 105 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 hat der Haushaltsgesetzgeber für den Justizvollzug weitere 208 zusätzliche Stellen vorgesehen. Damit ist eine positive Entwicklung in der Personalausstattung im Justizvollzugsdienst eingeleitet.
Durch das Staatsministerium der Justiz wurde die Werbekampagne „Job mit J? – Justizvollzugsbeamte“ zur Personalgewinnung im Justizvollzug initiiert. Interessierte finden auf der Website www.job-mit-j.de umfangreiche Informationen zur Tätigkeit eines Justizvollzugsbeamten sowie zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und der Ausbildung.
Mit einem am 30. Januar 2019 im Sächsischen Landtag beschlossenen Gesetz stehen künftig die gesetzlichen Grundlagen für die Videoüberwachung in einzelnen Hafträumen zur Verfügung.
Durch einen neuen Haftraumtyp ist eine sichere Unterbringung von Gefangenen möglich, die sowohl eigen- als auch fremdgefährdend sind. Der neue Haftraum ist bereits in der Justizvollzugsanstalt Dresden im Einsatz und soll künftig in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten eingerichtet werden.
Um die Kommunikation mit fremdsprachigen Gefangenen weiter zu verbessern, wurden bei den Justizvollzugsanstalten Dolmetscher eingestellt und ein Videodolmetsch-System installiert. Damit kann bei Zugangsgesprächen neu aufgenommener Gefangener oder bei der Vorstellung von Gefangenen im medizinischen Bereich eine schnelle, reibungslose Kommunikation mit den Gefangenen erfolgen.
Darüber hinaus wurde ein landesweiter Fachberaterpool eingerichtet, dessen Mitglieder eine zusätzliche spezielle Fortbildung erhalten und die bei der Beurteilung des Suizidrisikos und der Fremdgefährdung sowie bei der Behandlung von Inhaftierten in besonderen Fällen beratend tätig werden. Die Fachberater stehen darüber hinaus etwa für Fallkonferenzen zur Verfügung.