87.200 Euro ESF-Mittel für Familiencafé in Glauchau

11.02.2019, 15:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schneider: „Sozial benachteiligte Familien unterstützen und das gesellschaftliche Miteinander im Quartier fördern“

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute dem Oberbürgermeister der Stadt Glauchau, Dr. Peter Dresler, einen Fördermittelbescheid aus dem Programm des Europäischen Sozialfonds „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ in Höhe von 87.200 Euro (darunter 13.768 Euro Landesmittel) übergeben. Diese finanziellen Mittel kommen dem Projekt „AWO Familien Café“ im ESF-Fördergebiet zugute. Dieses umfasst unter anderem die historische Kernstadt, die erweiterte Innenstadt und den Scherberg.

„Das Familiencafé soll mit vielfältigen individuellen und gemeinschaftlichen Angeboten insbesondere sozial schwache Familien unterstützen. In lockerer und vertrauensvoller Atmosphäre sollen Eltern ermutigt werden, individuell oder in der Gruppe über schwierige Alltagsherausforderungen zu sprechen und sich mit anderen Familien bzw. den AWO-Betreuern auszutauschen“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider. So sollen zehn bis 12 Familien aus dem Fördergebiet über die zweijährige Projektdauer durch einen Sozialpädagogen begleitet und gezielt gefördert werden. In speziellen Kursen werden ihnen darüber hinaus Themen wie die Stärkung des Selbstwertgefühls, der Erziehungskompetenz oder einer gesunden Lebensweise vermittelt.

„Förderprogramme dieser Art sind wichtig für eine möglichst harmonische und ausgeglichene Entwicklung einer Stadt. Kommunen, Vereine oder Ehrenamtliche können lebens- und alltagsnah Projekte auf die Beine stellen, die sozial benachteiligte Personen integrieren, ihnen Halt und eine Aufgabe geben. Außerdem wird das gesellschaftliche Miteinander in einem Viertel gefördert“, sagte der Innenstaatssekretär. Gegenwärtig stehen der Stadt Glauchau insgesamt 909.000 Euro im ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020
Das Staatsministerium des Innern ist im aktuellen Förderzeitraum erstmals mit einem eigenen ESF-Programm vertreten. Das ESF-Programm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ist im Freistaat Sachsen mit 38,1 Millionen Euro ausgestattet (32,1 Millionen Euro EU- und 6 Millionen Euro Landesmittel). Der von den Städten oder Projektträgern zu erbringende Eigenanteil beträgt fünf Prozent. Gefördert wird die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten für benachteiligte Stadtgebiete in den Bereichen Bildung, soziale Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Insgesamt nehmen im Freistaat Sachsen 33 Städte an diesem ESF-Programm teil.


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