Gemeinsame Medieninformation zum Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

20.02.2019, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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aufgefunde, verpackte Handgranaten (© Bundespolizei)

Nur zur Verwendung mit beigefügter Medieninfo!

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Röntgenbild der Granaten (© LKA Sachsen)

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Handgranatenfund im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofes am 18. Februar

Kollegen der Bundespolizei stellten im Rahmen einer Kontrollmaßnahme mehrerer aus-ländischer Staatsangehöriger und anschließender Durchsuchung des mitgeführten Fahrzeuges eine größere Anzahl von in Folie verpackten Gegenständen fest, welche vom äußeren Erscheinungsbild den Verdacht zuließen, dass es sich dabei um Handgra-naten handelte (Bundespolizei informierte dazu umfangreich).

Eine erste Bewertung und Sicherung der Gegenstände erfolgte durch die hinzugezoge-nen Spezialisten des Landeskriminalamtes, welche die vermutlichen Handgranaten als augenscheinlich echt einstuften und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen abtransportierten. Auch das Fahrzeug wurde sichergestellt und der kriminaltechnischen Untersuchung zugeführt. Die Bearbeitung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Dresden übernommen. Die Ermittlungen tätigt das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen.

Im Ergebnis der ersten Sichtung, exemplarischen Delaborierung und nachfolgender kriminaltechnischer Untersuchung von zunächst einer Handgranate konnte festgestellt werden, dass Zünder und Splitterkörper augenscheinlich aus industrieller Fertigung stammen. Bei dem Inhalt handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen beim Militär gebräuchlichen Sprengstoff. Konkrete Aussagen zur Herkunft und den spezifischen Eigenschaften werden aus ermittlungstaktischen Gründen gegenwärtig nicht gemacht. Festgestellt werden kann, dass es sich zumindest bei dem bereits untersuchten Exemplar um eine funktionsfähige Handgranate handelte.

Bei der entsprechenden Entpackung der Handgranaten kamen letztlich achtzehn ein-zelne Handgranaten zum Vorschein. Die beiden tatverdächtigen bosnischen Staatsan-gehörigen wurden noch am gestrigen Tage dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ent-sprach dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft Dresden und ordnete gegen die beiden Bosnier wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz die Untersuchungshaft an.

Gegenwärtig ermittelt das PTAZ* in alle Richtungen, was auch die Betrachtung einer politischen Motivation einschließt.

  • PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum im LKA Sachsen

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