Kommunen gründen Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs
07.03.2019, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In Bautzen wurde heute unter der Federführung von Oberbürgermeister Alexander Ahrens die „Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs“ (AGFS) gegründet. Ziel ist die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Rad- und Fußverkehrs. Neben einer gemeinsamen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Arbeitsgemeinschaft zu Fördermöglichkeiten und Weiterbildungen beraten sowie den Austausch zu verkehrsrechtlichen und -planerischen Neuerungen befördern. Zu den Gründungskommunen zählen die Städte Bautzen, Borna, Limbach-Oberfrohna, Meißen, Niesky, Pirna, Radeberg, Radebeul und Zittau.
Staatssekretär Stefan Brangs dankte den Kommunen für ihr Engagement: „Die Fahrradmobilität gewinnt gerade in den städtischen Räumen immer mehr an Bedeutung. Neben den positiven Effekten auf die Gesundheit, bietet das Rad unabhängige Mobilität, schont die Umwelt und die Suche nach einem Parkplatz entfällt. Ich freue mich, dass sich neun Kommunen zusammengefunden haben, um die Nahmobilität in den Kommunen weiter zu verbessern. Natürlich steht die Arbeitsgemeinschaft allen interessierten Kommunen offen und weitere Mitglieder sind herzlich willkommen.“
Die Verbesserung und Förderung des Radverkehrs ist vor allem eine kommunale Aufgabe, die sich in der Aufstellung kommunaler Radverkehrskonzepte, in der Benennung von Verantwortlichen für den Radverkehr, in kontinuierlichen Investitionen in den Radverkehr und einem begleitenden Service widerspiegelt. Die Arbeitsgemeinschaft wird sich daher intensiv mit dem Bereich des kommunalen Radverkehrs und auch des Fußverkehrs befassen. Die Projekte sollen einen regionalen oder sachsenweiten Charakter haben. Bestehende kommunale Kompetenzen im Bereich des Radverkehrs und des Radverkehrswegebaus bzw. der -planung sollen nicht berührt werden.
Der Freistaat hat die Gründung der Arbeitsgemeinschaft koordiniert und unterstützt diese mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 256.000 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren für den Aufbau einer Geschäftsstelle.
Neben der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft, die sich ausschließlich mit dem Bereich des kommunalen Rad- und Fußverkehrs befassen wird, gibt es bereits die Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr und die nachgeordneten Regionalen Arbeitsgemeinschaften Radverkehr. Diese haben vorrangig die Stärkung des außerörtlichen Radverkehrs an Bundes- und Staatsstraßen zum Ziel.