Staatsregierung verabschiedet Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“
19.03.2019, 13:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (19. März 2019) - Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger inhaltlicher Bestandteil der Arbeit der Staatsregierung. Zur Umsetzung dieser Herausforderungen hat das sächsische Kabinett den Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ verabschiedet. Er ist das Regierungsprogramm zum Ausbau der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen.
Im Fokus stehen dabei zwei Ziele. Zum einen werden moderne Online-Angebote für Bürger und Unternehmen ausgebaut. Zum anderen soll die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren innerhalb der Behörden soweit wie möglich durchgängig elektronisch erfolgen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit.
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei, betont: „Im jüngst veröffentlichten ‚Deutschland-Index der Digitalisierung 2019‘ hat Sachsen den größten Schritt nach vorn gemacht. Der Freistaat steht jetzt gleich nach den Stadtstaaten auf Platz 4. Unser Masterplan ‚Digitale Verwaltung Sachsen‘ nimmt diesen Schwung auf und setzt neue Impulse. In den meisten Lebensbereichen ist es inzwischen völlig normal, dass Informationen und Dienstleistungen immer und überall online verfügbar sind. Dies wird in Zukunft auch für die Verwaltung gelten.“
Den rechtlichen Rahmen für den Masterplan gibt insbesondere das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Demnach sind bis Ende 2022 alle dafür geeigneten Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen.
Die Staatskanzlei baut das bereits seit Oktober 2018 bestehende Serviceportal Amt24 weiter aus. Es soll als zentraler Einstiegspunkt fungieren, der auch auf Smartphones einfach genutzt werden kann. Beispiele für geplante Online-Dienstleistungen sind Beurkundungen des Standesamts, die Anmeldung eines Hundes, die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges, die Anmeldung eines Gewerbes, Auskünfte aus dem Handelsregister oder der Zugriff auf digitalisiertes Archivgut des Sächsischen Staatsarchivs.
Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß unterstrich die Bedeutung der Digitalisierung für die erfolgreiche Zukunft des Freistaates: „Wir stellen in diesem Doppelhaushalt mehr als eine Milliarde Euro bereit, um die digitale Infrastruktur auszubauen. Dadurch können wir für alle die Chancen der Digitalisierung nutzbar machen. Für die Verwaltung heißt das, die elektronischen Angebote für Unternehmen und Bürger auszubauen und die internen Abläufe effizienter zu gestalten.“
Der Masterplan wurde unter Federführung der Staatskanzlei zusammen mit allen Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Sächsischer Landkreistag erarbeitet. In die Erstellung waren auch Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden eingebunden.
Die Umsetzung des Masterplans wird ebenfalls gemeinsam mit den kommunalen Akteuren erfolgen. Der Masterplan bildet den verbindenden Rahmen hierfür. Um die vielfältigen Entwicklungen im rechtlichen Rahmen und bei der Informationstechnik aufzunehmen, wird der Masterplan regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
Hintergrund zum Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“:
Zweck des Masterplans
Beim Masterplan handelt es sich um das Regierungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung zum Ausbau der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen. Er bildet unter anderem den Rahmen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und weiterer Vorgaben, z.B. aus dem Europarecht. Das OZG umfasst mehr als 2.000 Verwaltungsleistungen in 575 Bündeln (Anliegen), die online zur Verfügung zu stellen sind. Die Umsetzung erfolgt arbeitsteilig zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Sachsen hat die Federführung für das Themenfeld „Recht & Ordnung“ übernommen. Zur Unterstützung der Umsetzung des OZG in den sächsischen Kommunen wurde ein Förderprogramm mit einem jährlichen Volumen von 3 Mio. Euro aufgelegt.
Ziele des Masterplans
Die beiden Kernziele sind, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen gemäß OZG-Umsetzungskatalog elektronisch für Bürger und Unternehmen verfügbar sind und dass alle Verwaltungsverfahren soweit wie möglich innerhalb der Verwaltung durchgängig elektronisch bearbeitet werden. Weitere Ziele, wie zum Beispiel der Ausbau der elektronischen Bürgerbeteiligung und der elektronischen Kommunikation sind enthalten.
Inhalte des Masterplans
Der Masterplan ist in drei Teile gegliedert. Im Zielteil sind die verbindlich umzusetzenden Ziele und Leitlinien vorgegeben. Dem schließen sich die Umsetzungsplanungen der Ressorts an, die zum einen den derzeitigen Ist-Stand abbilden und darauf aufbauend in groben Schritten die Wegmarken bis zur Zielerreichung vorgeben. Schlussteil ist der Maßnahmenkatalog, der derzeit über 100 einzelne Vorhaben der kommunalen und staatlichen Verwaltungen zur Untersetzung der Wegmarken enthält. Die beiden Teile Umsetzungsplan und Maßnahmenkatalog werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fort geschrieben.
Weitere Beispiele für Vorhaben aus dem Masterplan
Online-Angebote für Bürger und Unternehmen:
– Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst (staatlich)
– Online-Antrag auf Wohngeld (staatlich/kommunal)
– Digitalisierung der Verfahren für Sondernutzungen (kommunal)
Durchgängige elektronische Bearbeitung innerhalb der Verwaltung:
– Umsetzung der EU-Richtlinie zum Empfang und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen
– Auf- und Ausbau eines elektronischen Kommunalarchivs