Sachsen hat neues Polizeigesetz
10.04.2019, 18:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: „Mehr Sicherheit für Sachsens Bürger und besserer Schutz für unsere Polizisten“
Der Sächsische Landtag hat heute ein Gesetz zur umfangreichen Neustrukturierung des Polizeirechts im Freistaat beschlossen.
Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
„Mit der heutigen Zustimmung hat der Sächsische Landtag die Polizei im Freistaat mit dringend notwendigen rechtlichen Instrumentarien ausgestattet. Das bedeutet mehr Sicherheit für unser Land. Ich danke den Abgeordneten, die dem neuen Gesetz zugestimmt haben. Wir haben damit in Sachsen eine umfassende Reform polizeilicher Befugnisse zur Prävention und zur Verhütung von Straftaten sowie zur Gefahrenabwehr eingeleitet. Das erneuerte Polizeirecht ist unsere Antwort auf die veränderte Gefahrenlage. Die Polizei muss mehr dürfen als Kriminelle können.
Es ist gelungen, die Sicherheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Mit dem neuen Gesetz schützen wir aber nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger besser, sondern auch unsere Polizistinnen und Polizisten.
Ich bin deshalb erleichtert, dass es künftig auch in Sachsen rechtlich möglich sein wird, dass unsere Einsatzbeamten Körperkameras tragen dürfen. Dieser Punkt war mir besonders wichtig, denn die sogenannten Bodycams schrecken Straftäter ab, deeskalieren bei Konflikten und schützen unsere Beamten besser vor Übergriffen. Wir müssen die schützen, die uns schützen!
Sicherheit ist vor allem der Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten, denen ich an dieser Stelle ganz besonders danke.“
Hintergrund:
Das neue sächsische Polizeirecht besteht im Kern aus zwei neuen Gesetzen zur Gefahrenabwehr für die Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst und wurde erstmals seit 20 Jahren grundlegend geändert beziehungsweise überarbeitet.
Das neue Polizeivollzugsdienstgesetz enthält in seinen 108 Paragraphen nicht nur die Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, sondern auch ein modernisiertes Eingriffsinstrumentarium. So sind im Rahmen der Gefahrenabwehr künftig Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung gestattet. Die Polizei darf im Einzelfall und unter richterlichem Vorbehalt Verkehrs- und Nutzungsdaten eines Betroffenen beim Telekommunikationsanbieter aber auch bei Online-Plattformen erfragen und auch die Inhalte von Gesprächen abhören.
Hinzu kommen zahlreiche neue oder erweiterte Befugnisse. Dies sind beispielsweise konkretisierte Observations- und neue Durchsuchungsmöglichkeiten sowie strafbewährte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote.
Eine Norm regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern mittels Fußfessel. Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten mittels Gesichtserkennung erschließt neue Maßnahmenkonzepte zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung.
Für eine effektivere Terrorabwehr wird die Bewaffnung der Sächsischen Polizei erweitert. So sollen Spezialeinheiten in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft verfügen.
Mehr Informationen unter www.polizeirecht.sachsen.de