Freistaat fördert Bau eines Geh- und Radweges in Bloaschütz/Bautzen

11.04.2019, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Stadt Bautzen plant und baut im Ortsteil Bloaschütz den Bau eines Geh- und Radweges entlang der S100. Dafür erhielt Bautzens Baubürgermeisterin Juliane Neumann heute einen Fördermittelbescheid über rund einen halbe Million Euro (526.000 Euro) aus den Händen von Staatssekretär Stefan Brangs. Die Maßnahme ist Teil eines Vorhabens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, welches den Ausbau des Knotens der S100 mit der S107 und den damit verbundenen Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges, beginnend in Bloaschütz bis zum Knotenpunkt plant.

„Ich freue mich, dass die Stadt Bautzen mit dem Bau des Geh- und Radweges einen wünschenswerten Lückenschluss zum bereits vorhandenen Weg in Bloaschütz und dem außerörtlichen Radweg erreicht. Damit erhalten die Anlieger und insbesondere auch die Schüler einen sicheren Weg zur Bushaltestelle“, so Brangs bei der Übergabe.

Der Radweg erstreckt sich über eine Länge von ca. 700 Meter. Die Ausbaubreite innerhalb von Bloaschütz beläuft sich auf drei Meter. Außerhalb der Ortslage erfolgt ein eigenständiger Streckverlauf parallel der S100 und einer Breite von 2,5 Meter.

Juliane Naumann, Bürgermeisterin für Bauwesen der Stadt Bautzen: „Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger in der Ortslage Bloaschütz wesentlich erhöht. Wir sind froh, dass es uns nach vielen Jahren gelungen ist, dieses Vorhaben realisieren zu können. Dafür ist ausdrücklich dem SMWA für die Förderung und dem LASUV für die Kooperation in der Planung zu danken“.

Die Gesamtkosten für den Bau des Geh- und Radweges in der Ortslage belaufen sich auf rund 653.000 Euro. Sachsen fördert die Baumaßnahme in Bloaschütz mit einer Zuwendung in Höhe von 80/90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Hintergrund:

Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stellt der Freistaat Sachsen 2019 insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung. Davon rund 109 Millionen Euro für die Bewilligung von Einzelmaßnahmen und ca. 12 Millionen Euro für die Förderung von Radverkehrsanlagen. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Prioritär werden in 2019 Maßnahmen, für die bereits ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ausgesprochen wurde, Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Straßenbauverwaltung und Anträge für Radverkehrsanlagen im Rahmen des gesonderten Haushaltsansatzes von ca. 11 Mio. Euro sowie verkehrswichtige Maßnahmen mit erhöhtem Landesinteresse (z. B. Landesgartenschau etc.) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

  • Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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