Bundesrat stimmt deutlicher Erhöhung der Betreuervergütung zu

12.04.2019, 12:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschäftigt und den Weg für eine Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer und Berufsvormünder frei gemacht.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Wir stehen vor der großen Herausforderung, in einer älter werdenden Gesellschaft allen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unsere Aufgabe wird es sein, das Betreuungswesen an die wachsenden Herausforderungen anzupassen. Hierzu zählt es auch, eine angemessene und faire Bezahlung für die Berufsbetreuer sicherzustellen. Denn diese Berufsgruppe leistet für die Gesellschaft sehr wertvolle und unverzichtbare Arbeit.“

Mit den Änderungen wird die Vergütung der Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Außerdem wird die Vergütungsstruktur von einem Stundensatz- auf ein Fallpauschalensystem umgestellt. Die gewichtete Erhöhung einzelner Fallpauschalen soll Anreize dafür schaffen, dass möglichst viele Angelegenheiten am Anfang einer Betreuung besorgt werden. Damit können von Beginn der Betreuung an die richtigen Weichen zur Verbesserung der Lebenssituation des Betreuten gestellt werden.

Der demografische Wandel wird im Freistaat Sachsen weiter voranschreiten. Bis zum Jahr 2025 wird der Altersdurchschnitt auf über 50 Jahre steigen. Jeder dritte Sachse wird dann voraussichtlich über 65 Jahre alt sein; der Anteil der über 80-Jährigen wird auf 10 Prozent steigen. Dies wird dazu führen, dass immer mehr Menschen ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.

Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit rund 70.000 Betreuungsfälle. Davon werden gut 39.000 Fälle von Berufsbetreuern übernommen, die anderen entfallen auf ehrenamtliche Betreuer wie beispielsweise Familienangehörige. Im Jahr 2018 beliefen sich die Gesamtausgaben in Betreuungssachen auf rund 58 Mio. Euro, rund 47 Mio. Euro entfielen davon auf die Vergütung der Berufsbetreuer.


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