Freistaat fördert Ausbau und Lückenschluss des Elberadwegs
19.04.2019, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit rund 1,36 Millionen Euro fördert der Freistaat Sachsen den weiteren Ausbau und Lückenschluss des Elberadweges.
Die Gemeinde Nünchritz erhält rund 616.000 Euro für den Neubau und Lückenschluss des Elberadweges rechtselbisch zwischen Nünchritz und Leckwitz. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 685.000 Euro.
Die Stadt Dresden erhält rund 746.000 Euro für den Ausbau des rechtsseitigen Elberadweges zwischen der Bundesautobahn A4 und Altkaditz. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich hier auf rund 830.000 Euro.
„Der Elberadweg ist der wichtigste Radweg in Sachsen, aber auch deutschlandweit. Ich freue mich daher, dass wir den Radweg mit dem Ausbau und Lückenschluss noch attraktiver machen. Um den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr landesweit nennenswert zu erhöhen, werden wir das Netz für den Alltags- und touristischen Radverkehr weiter ausbauen. Dabei sind wir auf einem guten Weg“, so Verkehrsminister Martin Dulig.
Der Freistaat fördert die Baumaßnahmen mit einer Zuwendung in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger.
Hintergrund:
Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stellt der Freistaat Sachsen 2019 insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung. Davon rund 109 Millionen Euro für die Bewilligung von Einzelmaßnahmen und ca. 12 Millionen Euro für die Förderung von Radverkehrsanlagen. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Prioritär werden in 2019 Maßnahmen, für die bereits ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ausgesprochen wurde, Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Straßenbauverwaltung und Anträge für Radverkehrsanlagen im Rahmen des gesonderten Haushaltsansatzes von ca. 11 Mio. Euro sowie verkehrswichtige Maßnahmen mit erhöhtem Landesinteresse (z. B. Landesgartenschau etc.) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.