Gute-Kita-Vertrag unterzeichnet: 269 Millionen Euro für Förderung von Kindern in Sachsen
13.06.2019, 11:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Piwarz: „Sachsen steckt das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung“
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusminister Christian Piwarz haben heute (13. Juni) in Dresden den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen unterzeichnet. In den Jahren 2019 bis 2022 unterstützt der Bund Sachsen mit 269 Millionen Euro für die Förderung der Kindertagesbetreuung. Es ist der fünfte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes.
„Wir stecken das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung. So wollen es auch die Eltern und Erzieher, die wir mit einer Umfrage an der Entscheidung beteiligt haben“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Ganz konkret stehen seit dem 1. Juni 2019 für die pädagogischen Fachkräfte Vor- und Nachbereitungszeiten zur Verfügung. Damit werden wichtige pädagogische Aufgaben der Erzieher, die über den direkten Kontakt zum Kind hinausgehen, zusätzlich bei der Personalbemessung mit berücksichtigt. Die Regelungen dazu sind im Gesetz verankert. „Wir geben den Erziehern mehr Zeit, um die Arbeit mit den Kindern vorzubereiten. Das Geld kommt also direkt unseren Kindern und Fachkräften zu Gute“, stellte Piwarz klar. Der Minister verwies zudem darauf, dass in Sachsen auch die Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden, in den Genuss dieser Verbesserungen kommen.
In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.
Bundesfamilienministerin Giffey: „Es freut mich sehr, dass Sachsen die bislang konkret für 2019 und 2020 geplanten Mittel vollständig in die Verbesserung der Qualität investieren wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um allen Kindern die beste Bildung von Anfang an zu ermöglichen. Auch die weitere Planung für die Jahre bis 2022 wird den Kindern in Sachsen zu Gute kommen. Die Verhandlungen mit den Bundesländern entwickeln sich insgesamt positiv. Bis zum Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein, ich erwarte ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung. Im Mittelpunkt steht dabei immer beste Bildung und die Teilhabe aller Kinder für mehr Chancengerechtigkeit, aber auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Das Gute-KiTa-Gesetz in Sachsen:
Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Sachsen in den Jahren 2019/2020 folgende Maßnahmen umsetzen:
1. Guter Betreuungsschlüssel
Pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen soll ab einem Beschäftigungsumfang von 22 Stunden in der Woche mindestens eine Stunde für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung stehen, ab einem Beschäftigungsumfang von 34 Stunden je Woche mindestens zwei Stunden. Damit wird sich landesweit der Personalumfang der Kitas um rund 1.365 Vollzeitkräfte erhöhen. Aber auch durch eine Aufstockung der Arbeitszeit bereits beschäftigter Fachkräfte können die Träger die Vor- und Nachbereitungszeit umsetzen. In den fast 3.000 sächsischen Kitas (Krippe, Kindergarten, Hort) sind rund 80 Prozent der Fachkräfte in Teilzeit beschäftigt. Im Sommer 2019 beenden ca. 2.200 Erzieher ihre Ausbildung.
Zur Vor- und Nachbereitungszeit gehört z. B. die Planung der individuellen Förderung der Kinder, Planung und Durchführung der Entwicklungsgespräche mit den Eltern, Teamberatungen, Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder.
2. Starke Kindertagespflege
Auch in der Kindertagespflege fallen mittelbare pädagogische Tätigkeiten, wie in Kindertageseinrichtungen, an. Zusätzlich ist für Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen ein höherer Aufwand erforderlich. Hinzu kommen betriebswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten. Daher sollen auch Kindertagespflegepersonen je aufgenommenes Kind eine halbe Stunde wöchentlich für mittelbare pädagogische Tätigkeit finanziert werden.
Alle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz fließen zu 100 Prozent in die Qualität der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Ausgezahlt werden die zusätzlichen Bundes- und Landesmittel über eine Erhöhung des Landeszuschusses je Kind an die Gemeinden.
Bundesmittel:
2019: 24,2 Millionen Euro
2020: 48,8 Millionen Euro
2021: 98 Millionen Euro
2022: 98 Millionen Euro
Landesmittel
2019: 11,2 Millionen Euro
2020: 13,0 Millionen Euro
2021/2022: Umfang und Einsatz wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden
Das Gute-KiTa-Gesetz
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz