Umzug der Abteilung V der Staatsanwaltschaft Dresden

01.07.2019, 09:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eingeschränkter Dienstbetrieb vom 3. bis 5. Juli 2019

Umzug der Abteilung V der Staatsanwaltschaft Dresden

Eingeschränkter Dienstbetrieb vom 3. bis 5. Juli 2019

Zum 8. Juli 2019 nimmt die Abteilung V (Strafvollstreckungsabteilung und Führungsaufsichtsstelle der Staatsanwaltschaft Dresden) den Dienstbetrieb in der Außenstelle Gutenbergstraße auf.

Der Umzug der Abteilung V beginnt am 3. Juli 2019, 12:00 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt wird deren Dienstbetrieb grundsätzlich eingestellt.

Für eilige Fälle ist vom 3. Juli 2019, 12:00 Uhr bis 5. Juli 2019, 13:30 Uhr eine Notvertretung im Justizzentrum Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden (Zimmer A 3.151, Telefonnummer 0351/446-2014) eingerichtet.

Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebs der Abteilung V an der neuen Anschrift Gutenbergstraße 5, 01307 Dresden soll am 8. Juli 2019, 8:30 Uhr erfolgen, wobei es an diesem Tag noch zu Einschränkungen im Geschäftsablauf kommen kann.

Bei der genannten Anschrift handelt es sich ausschließlich um die Besucheranschrift. Postanschrift ist weiterhin das Postfach 160206, 01288 Dresden.

In der Abteilung V der Staatsanwaltschaft Dresden arbeiten zum 1. Juli 2019 5 Staatsanwälte, 18 Rechtspfleger und 21 Mitarbeiter in den Serviceeinheiten.

Der Umzug ist erforderlich geworden, da das Justizzentrum aufgrund einer Vielzahl von Neueinstellungen, die in den letzten Jahren in der sächsischen Justiz in allen Laufbahnen erfolgt sind, nicht mehr ausreichend Platz für alle dort tätigen Mitarbeiter bietet.

Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp:

"Ich freue mich, dass die Abteilung V der Staatsanwaltschaft Dresden neue Räumlichkeiten beziehen kann. Die Nähe zum Justizzentrum ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Dresden, dem Amtsgericht sowie dem Landgericht Dresden und ist zugleich bürgerfreundlich."

Informationen zu den Aufgaben der Strafvollstreckungsabteilung und der Führungsaufsichtsstelle:

Die Strafvollstreckungsabteilung ist dafür verantwortlich, rechtskräftige Strafbefehle, Urteile und sonstige strafgerichtliche Entscheidungen, die einer Umsetzung bedürfen, zu vollstrecken. Die Strafvollstreckung umschließt den Bereich von der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt (mit anschließenden Überwachungsaufgaben in Teilbereichen) und bedeutet die Herbeiführung und teilweise Überwachung der Durchführung der Kriminalsanktion.

Die Führungsaufsichtsstelle ist für den Vollzug der Führungsaufsicht verantwortlich. Die Führungsaufsicht soll Tätern mit schlechter Sozialprognose nach vollständiger Verbüßung einer in der Regel mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe oder nach Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel eine Lebenshilfe insbesondere für den Übergang von der Freiheitsentziehung in die Freiheit geben und sie dabei begleiten, aber auch überwachen.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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