Sächsischer Landtag beschließt Inklusionsgesetz

02.07.2019, 16:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mehr an Inklusion – Aber nicht auf allen Ebenen

Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet. Es löst das Integrationsgesetz aus dem Jahre 2004 ab und unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Damit geht der Freistaat Sachsen einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Das Gesetz wird ohne Zweifel zu einem mehr an Inklusion in Sachsen führen. Besonders begrüße ich, dass in den Entwurf eine ganze Reihe meiner aus dem Jahr 2017 stammenden Überlegungen zu einem solchen Gesetz eingeflossen sind.“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nach der Beschlussbefassung. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang u.a. die Regelung zu angemessenen Vorkehrungen beim Benachteiligungsverbot, die Ausweitung des Rechts auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache, die Regelungen zur Leichten Sprache, die Bestimmungen zur Förderung der Teilhabe und nicht zuletzt die Neustrukturierung des Amtes des Beauftragten sowie die Stärkung des Landesbeirats.

Die ebenfalls mit dem Gesetz umgesetzte Abschaffung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute ist letztlich kein Verdienst der Landespolitik, sondern geht auf die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Neben Licht gibt es jedoch auch Schatten zu verzeichnen: Der Politik ist es nicht gelungen, auch die kommunale Ebene in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Damit werden die Erwartungen der Menschen mit Behinderungen, immerhin gut 15% der Bevölkerung, ein ganzes Stück enttäuscht.

Ebenso wurde die Gelegenheit versäumt, einige spezialgesetzliche Regelungen im Zuge des Inklusionsgesetzes anzupassen. „Ich hätte mir auch für Kinder mit Behinderungen das uneingeschränkte Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gewünscht. Auch eine bauordnungsrechtliche Verbindlichkeit für die Schaffung von Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, war Bestandteil meiner Empfehlungen für dieses Gesetz.“, so Pöhler weiter.

Bei der Förderung der Teilhabe erwartet Stephan Pöhler eine kurzfristige Änderung der Förderpraxis, um die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen mit den Ressourcen auszustatten, die ihnen eine wirksame Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten gestattet.

Alles in allem ist mit dem neuen Gesetz für Pöhler am Ende seiner dritten Berufungsperiode „das Glas aber halb voll und nicht halb leer“.


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