Integrationsministerin Petra Köpping zum Gesetzentwurf „Gesetz für Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen“
02.07.2019, 17:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Dresden, den 2. Juli) In der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages steht heute der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen“ zur Debatte.
Dazu äußert sich die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Den Entwurf eines Gesetzes, welches die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten verbessern soll, begrüße ich grundsätzlich sehr. Teilhabe und damit einhergehend auch die Akzeptanz sind für mich untrennbare Bestandteile gelingender Integration. Was wir aus meiner Sicht viel nötiger brauchen als ein Teilhabegesetz ist ein Integrationsgesetz. Ich möchte auch gern ein solches vorlegen – jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode. In den Jahren von 2014 bis heute haben wir Integrationspolitik in Sachsen von Null aus auf- und ausgebaut. Ein Integrationsgesetz sollte nicht wenige Monate vor der Wahl, sondern von einem neuen Landtag nach ausführlicher gesellschaftlicher Debatte beschlossen werden. Nur so werden wir die Akzeptanz für das Thema Zuwanderung und Integration steigern.“