Anklage nach Datenausspähung im großen Umfang

13.09.2019, 12:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ende Juni 2019 gegen einen 26-jährigen Mann unter anderem wegen des Tatvorwurfs der Fälschung beweiserheblicher Daten, des Ausspähens von Daten, des Abfangens von Daten, des Betrug und Computerbetrugs Anklage zum Landgericht Leipzig erhoben. Dem Angeklagten liegt zur Last, in mehreren hundert Phishingkampagnen Kundendaten ausgespäht und abgefangen und anschließend in einer Vielzahl von Fällen für eigene Zwecke verwendet zu haben. Dem 26-Jährigen werden insgesamt über 1.000 strafbare Handlungen zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im Jahr 2016 den Entschluss gefasst haben, sich widerrechtlich die Daten Dritter zu verschaffen, um diese anschließend gewinnbringend zu verkaufen oder zu seinen Gunsten zu verwenden. Dabei soll er die Daten auf zwei verschiedene Weisen erlangt haben: Zum einen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er in mehreren hundert Fällen sog. Phishing-Mails erstellt hat, die er an Personen im gesamten Bundesgebiet versandte. In den jeweiligen Mails täuschte er vor, dass es sich um eine offiziell versandte Nachricht von Unternehmen wie beispielsweise PayPal oder Amazon handelt und veranlasste die jeweiligen Empfänger dazu, ihre Kundendaten (u.a. Personendaten, Kreditkartendaten und Online-Banking-Daten) einzugeben. Über einen Link, welcher in den jeweiligen Phishing-Mails enthalten war, gelangten die Empfänger zu verschiedenen Domains, die vom Namen her seriös wirkten, aber vom Angeklagten eingerichtet worden waren.
Zum anderen wird dem 26-Jährigen vorgeworfen, verschiedene Internetprogramme genutzt zu haben, welche gezielt Internetadressen nach Sicherheitslücken absuchen. Sobald ein Programm eine solche Sicherheitslücke ausfindig gemacht hat, fragt es unter Ausnutzung dieser Sicherheitslücke die auf der Seite hinterlegten Datenbanken nach Kundendatensätzen ab. Allein aufgrund dieser Vorgehensweise soll sich der Angeklagte fast 3.000.000 fremde Datensätze verschafft haben. Der Gesamtwert nur der erlangten Daten zu Payback-Accounts lag bei knapp 400.000,- EUR. Einen geringen Teil der so erlangten Datensätze verkaufte der Angeklagte für einen mittleren vierstelligen Eurobetrag.

Dem Angeklagten wird zudem zur Last gelegt, Daten, welche er durch die Phishing-Mails und die Internetprogramme erlangt hat, sodann dazu genutzt zu haben, um verschiedene Onlinebestellungen zu tätigen. Dabei soll der Angeklagte u.a. in über 400 Fällen Tickets und Gutscheine bei der Deutschen Bahn AG erworben, in 65 Fällen bei diversen Essenslieferanten Bestellungen aufgegeben, in mehr als 400 Fällen Waren, Dienstleistungen oder Gutscheine bei verschiedenen Firmen erworben und schließlich bei über 100 Payback-Kundenkonten die vorhandenen Payback-Punkte im Gesamtwert eines mittleren vierstelligen Eurobetrags eingelöst haben.

Durch die Verwendung der Datensätze entstand ein Gesamtschaden von ca. 60.000,- EUR.

Der 26-Jährige sitzt seit dem 05.02.2019 in Untersuchungshaft.

Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft noch eine 25-jährige Deutsche angeklagt, welche den 26-jährigen Hauptangeklagten unterstützte, indem sie ihm ein Zimmer ihrer Wohnung und den Internetzugang zur Verfügung gestellt hat und für die logistische Unterstützung und Verwertung der Daten zuständig war. Zudem nahm sie einen Teil der erworbenen Bahn-Gutscheine entgegen. Der 25-Jährigen wird Beihilfe zu den Taten des Hauptangeklagten sowie Datenhehlerei in 16 Fällen vorgeworfen.

Weitere Auskünfte zu Einzelheiten der erhobenen Tatvorwürfe sind nicht möglich, um nicht der Hauptverhandlung vorzugreifen.

Das Landgericht Leipzig hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und Termine für die Hauptverhandlung beginnend ab dem 30.10.2019 bestimmt. Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Leipzig

Pressesprecher Ricardo Schulz
Telefon: +49 341 2136 757
Telefax: +49 341 2136 780
E-Mail: presse@stal.justiz.sachsen.de

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